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Apples iCloud-Daten auf Google-Servern: Sammelklage wegen Outsourcing der iPhone-Daten eingereicht

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Apple hat in jüngster Vergangenheit den Datenschutz als ganz großes Thema für sich entdeckt, mit dem man gegen Konkurrenten wie Google oder Facebook aktiv wird. Dazu hat man sich auf die Fahnen geschrieben, den großen Internetkonzernen so wenige Daten wie möglich zu übermitteln und den Nutzern besseren Alternativen zu bieten. Doch nun sorgt eine Sammelklage in den USA für Aufmerksamkeit, denn tatsächlich lagert Apple auch Daten an Google & Co. aus.


Apple-CEO Tim Cook hat in den vergangenen Jahren immer wieder beteuert, dass sein Unternehmen die Daten der Nutzer deutlich weniger analysiert als die Konkurrenz und diese auch nicht zu Werbezwecken verwendet. Diesen Statements ließ man erst kürzlich wieder Taten folgen und hat den Logindienst Login with Apple angekündigt, der ganz ohne Datensammlung auskommt und einen Gegenpol zu ähnlichen Produkten von Google und Apple bieten soll.

In den USA wurde nun eine Sammelklage gegen Apple eingereicht, in der dem Unternehmen vorgeworfen wird, die Daten der eigenen Nutzer ohne deren Wissen auszulagern. Tatsächlich speichert Apple seit mindestens Anfang 2018 die Daten der iCloud-Nutzer auch bei Google und Amazon. Das geht aus den Nutzungsbedingungen aber nicht hervor, denn dort heißt es nur, dass die Daten „von Apple gespeichert“ werden – von einer Auslagerung zu Drittunternehmen ist keine Rede.

Apple hat sich mittlerweile geäußert und in einem ersten Statement die Gemüter beruhigt: Jede einzelne hochgeladene Datei wird zerlegt und mit starken Algorithmen verschlüsselt. Die Metadaten sowie die Schlüssel bleiben in Apples Rechenzentren, während die verschlüsselten Dateiteile ausgelagert werden können. Die Cloud-Anbieter verfügen somit über keinerlei verwertbaren Informationen und können auch keinen Rückschluss auf einzelne Nutzer ziehen.

In den USA könnte eine solche Klage wohl Aussicht auf Erfolg haben und prinzipiell ist sie natürlich auch gerechtfertigt. Apple müsste diese Auslagerung wohl erwähnen, was natürlich leicht nachgeholt werden kann. Den Klägern könnte es aber, neben Geld, auch darum gehen, diese kaum bekannte Daten-Auslagerung etwas bekannter zu machen.

Siehe auch
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[heise]


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