Convert2MP3: Populärer YouTube-Ripper zum MP3-Download aus Musikvideos wurde abgeschaltet

youtube 

Musiktauschbörsen haben sich Anfang der 2000er Jahre und weit darüber hinaus sehr großer Popularität erfreut – aus ganz unterschiedlichen Gründen. Einige Jahre später kamen die ersten Ripping-Plattformen dazu, mit denen sich MP3s direkt kostenlos von YouTube und anderen Videoplattformen herunterladen lassen bzw. ließen. Jetzt ist die wohl populärste Plattform, Convert2MP3, geschlossen worden und dürfte das vorübergehende Ende solcher Plattformen einläuten.


Die Menschen haben schon immer nach Möglichkeiten gesucht, und diese auch gefunden, kostenlos an Musik zu kommen. Früher hat man mit dem Finger auf dem REC-Knopf vor dem Radio gesessen oder hat sich Kassetten von Freunden und Familie kopiert. Später, als es die Internetverbindung zugelassen hat, haben sich sehr schnell etliche Tauschbörsen für Musik und Filme etabliert, die der Medienindustrie nach eigenen Angaben sehr viel Umsätze gestohlen haben. Ein Grund für die Nutzer war es aber auch, dass es keine vollständig legalen Alternativen gab.

convert2mp3

Auf die Webseite Convert2MP3 dürften in den vergangenen Jahren sehr viele Nutzer gestoßen sein und sie vielleicht auch das eine oder andere Mal aus ganz unterschiedlichen Gründen genutzt haben. Mit dem sehr einfachen Portal war es möglich, eine Video-URL von YouTube und einigen anderen Plattform anzugeben und nach wenigen Sekunden eine MP3-Version des Videostreams herunterzuladen. In Kombination mit der unendlichen Flut an Musikvideos auf YouTube nachvollziehbarerweise eine populäre Plattform.

Jetzt haben die International Phonographic Industry (IFPI) und das Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) einen Prozess gegen die Betreiber der Plattform gewonnen und konnten sie mit sofortiger Wirkung stilllegen. Die Betreiber mussten die Domain übergeben, ihre Dienste einstellen und dürfen zukünftig keine ähnlichen Plattformen mehr aufbauen. Auch einige andere Plattformen sollen betroffen sein und dieser Schritt soll nur der erste in einer langen Reihe sein. Gut möglich also, dass auch diese Art der Plattformen nun endgültig ihr Ende finden werden.

Convert2MP3 hatte allein in den vergangenen 12 Monaten mehr als 684 Millionen Besucher – die wohl nicht nur versehentlich auf die Plattform gelangt sind. Wie viel Schaden der Musikindustrie dadurch entstanden ist, ist sehr umstritten. Unklar ist nämlich, ob diese Nutzer jemals Geld für Musik ausgegeben hätten. Bei YouTube sieht das aber nochmal anders aus.



Die Nutzer hätten vielleicht kein Geld für das Streaming oder den Kauf von Songs oder ganzen Alben ausgegeben, aber dafür womöglich die Musikvideos bei YouTube angesehen – von denen sie die MP3s dann gerippt haben. Da die allermeisten davon mit Werbung monetarisiert sind, gehen der Industrie in diesem Fall erhebliche Einnahmen verloren. Dennoch lässt sich der Schaden, wie bereits gesagt, nicht beziffern.

BVMI:

Das Musikgeschäft hat sich in ein digitales Geschäft verwandelt, insofern ist es von zentraler Bedeutung, dass die Rechte von Künstlern und ihren Partnern auch online geschützt werden! Wir sehen ein zunehmendes Verständnis seitens der Gerichte und der Fans, dass Geschäftsmodelle, die als Freerider rechtliche Grauzonen ausnutzen, absolut inakzeptabel sind, weil das digitale Lizenzgeschäft die Lebensader der Branche ist.

Google hat sich zu dieser Angelegenheit bisher nicht geäußert und dürfte die Vorgehensweisen der Medienindustrie überlassen – obwohl das Unternehmen natürlich sehr stark davon betroffen ist. Immerhin war/ist YouTube die größte Quelle für Musikvideos und durch den Download entgehen auch Google die Werbeeinnahmen der nun weniger abgespielten Musikvideos.

P.S. Convert2MP3 war, darüber wird diskutiert, nicht unbedingt illegal. Es wurde von vielen Nutzern auch abseits des Musikvideo-Rippings verwendet.

Siehe auch
» Remastered: Google und Universal restaurieren 1.000 Musikvideos in HD – die ersten sind bereits verfügbar

» Kontrolle verloren: Laut Google-CEO Sundar Pichai wird ‚YouTube niemals vollständig kontrollierbar sein‘

» Leistungsschutzrecht in der Google Websuche: Warum zahlt Google für manche Inhalte und für andere nicht?

[Backstage Pro]




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