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Google Maps: Blitzerwarnung während der Navigation – so sieht die Rechtslage in Deutschland aus (Video)

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Vor wenigen Woche hat Google Maps mit dem Rollout der Blitzerwarnungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen begonnen, dies aber vorerst nur für einige wenige Länder freigeschaltet. Aufgrund von rechtlichen Hürden ist Deutschland bei solch einem Feature wieder einmal nicht dabei. Allgemein gelten solche Warner als illegal, doch die Rechtslage ist kompliziert und lässt viele Lücken für den Start des Angebots.


Warnungen vor Blitzern bzw. „Radarfallen“ gehören seit vielen Jahren in praktisch allen Navigationsgeräten zum Standard und mahnen den Fahrer einigermaßen zuverlässig davor, die Geschwindigkeit genauestens einzuhalten. Das Thema ist sehr kontrovers und mit Sicherheit haben sowohl die Gegner als auch die Befürworter gute und richtige Argumente, aber darum soll es in diesem Artikel nicht gehen. Die zu klärende Frage ist es, warum über die Rechtslage der Google Maps-Funktion diskutiert wird, wenn alle anderen Anbieter die Warner bereits seit Jahren anbieten und welche Folgen die Nutzung haben kann.

Google hat sich bisher nicht offiziell dazu geäußert, ob die Blitzerwarnungen auch in Deutschland den Weg zu Google Maps finden werden. Die unklare Rechtslage dürfte aber dazu führen, dass sich Google einen weiteren Brandherd ersparen möchte. Zwar wurden in der Vergangenheit schon mehrfach Blitzer-Apps verboten und für nicht zulässig erklärt, aber dennoch ist die Geschichte nicht ganz so einfach. Und das liegt vor allem daran, weil die Straßenverkehrsordnung nicht auf die modernen Methoden eingestellt ist.

In der Vergangenheit haben bereits zwei Oberlandesgerichte Blitzer-Apps für illegal erklärt, wobei es in den Fällen aber um die App Blitzer.de ging, die explizit nur einen Zweck hat und von dem Nutzer genau dann verwendet wird, wenn er vor solchen Blitzeranlagen gewarnt werden möchte. Bei Google Maps oder einem Navigationsgerät sieht das aber etwas anders aus, denn hier ist die Warnung nicht der Hauptzweck, sondern nur eine Zusatzfunktion. Außerdem hat der Nutzer die App nicht heruntergeladen, sondern sie war schon auf dem Smartphone vorinstalliert.

Der bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich dem Thema nun einmal angenommen und die Rechtslage aus seiner Sicht der Dinge erklärt. In dem 10-minütigen Video wird aber auch deutlich, dass die Geschichte kompliziert ist, sich aushebeln lässt und ein endgültiges Urteil noch längst nicht gefallen ist.



Schauen wir uns erst einmal den Gesetzestext aus der Straßenverkehrsordnung an, der den Einsatz der Blitzerwarner verbietet und um den sich die gesamte Diskussion dreht:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Dieser Gesetzestext ist gleich in mehreren Punkten anfechtbar – zumindest im Fall von Google Maps. Das Smartphone und auch Google Maps ist mit Sicherheit nicht dafür bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder gar zu stören. Zwar wird diese Möglichkeit zusätzlich angeboten, aber dass es explizit dazu bestimmt ist, dürfte kaum haltbar sein. Dennoch haben bereits zwei Oberlandesgerichte solche Apps als rechtswidrig erklärt, aber eben im Falle von Blitzer.de, das wiederum explizit dazu bestimmt ist.

Die Gerichte haben den Gesetzestext neu ausgelegt, da analysiert wurde, was der Gesetzgeber dadurch erreichen wollte – und Gesetze können nun mal nicht schnell auf neue Technologien reagieren. Also wurde es neu ausgelegt und das Urteil gesprochen. Das ist sicherlich auch korrekt, zu beachten ist aber, dass es noch kein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt. Sollte Google Maps ein solches Feature in Deutschland einführen, würde der Fall aber wohl sehr bald dort landen.

Darf das Smartphone eingezogen werden?
Wird man bei der Nutzung eines Blitzerwarners erwischt, kann es folgende Konsequenzen haben: Die Geldbörse wird um 75 Euro erleichtert, es gibt einen Punkt in Flensburg und das Gerät darf eingezogen werden. Die ersten beiden Punkte lassen sich kaum anfechten, doch beim Einzug des Smartphones sieht das schon anders aus. Laut Solmecke „geht das nicht“ und ein Polizist kann das Smartphone, auf dem viele persönliche Daten gespeichert sind, nicht einfach so einziehen.

Es wäre wohl im Fall des Falles eine Streitfrage, bei der unbedingt geraten wird, sofort einen Anwalt zu konsultieren, der den beabsichtigten Einzug zu verhindern wissen kann. Was aber wohl gefordert werden darf, ist die Deinstallation der App. Das ist aber gerade im Falle Google Maps nicht so einfach, denn die App KANN nicht gelöscht werden. Ob die Deaktivierung der Blitzerfunktion mit dem gleichzusetzen ist, muss dann wohl wieder von einem Richter geklärt werden.



Eine große Lücke bleibt
Es gibt aber eine weitere große Lücke, gleich im ersten Teil des Gesetzes: „Wer ein Fahrzeug führt“. Das Gesetz bezieht sich nur auf den Fahrer. Hat man also einen Beifahrer dabei, darf dieser so viele Blitzerwarner verwenden wie er möchte und kann den Fahrer dann verbal entsprechend warnen. Hat man also jemanden neben sich sitzen, ist man fein raus. Das führt die Sache zwar ad absurdum, lässt sich aber kaum anfechten.

Natürlich muss glaubhaft gemacht werden, dass die App vom Beifahrer und nicht vom Fahrer genutzt wird. Dabei könnte es wohl auch wichtig sein, in welche Richtung das Smartphone bzw. Navi gedreht ist. Wie man sieht, ist es ein recht kompliziertes Thema, das längst noch nicht geklärt ist. Fraglich ist aber, warum die neue Funktion in Google Maps für so viel Diskussionen sorgt, wenn praktisch jeder Autofahrer schon solche Warner in seinem Navi integriert hat. Ob er sie nun nutzt oder nicht, ist dabei schon nebensächlich.

Disclaimer: Dieser Artikel und auch obiges Video ersetzt keine Rechtsberatung und der Autor übernimmt keine Gewähr für die Aussagen. Der Artikel soll keine Blitzerwarner gutheißen und auch nicht zur Übertretung von Geschwindigkeitsbegrenzungen animieren.

Google Maps: Fleißige Local Guides werden zum ‚Connect Live‘-Event nach Kalifornien eingeladen (Video)

Siehe auch
» Google Maps Blitzerwarnungen & Co: Polizei fordert Abschaltung der Warnhinweise in Maps & Waze


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