Kommunikationspflicht statt Ablage P: Deutsches Gerichtsurteil besagt, dass Google E-Mails lesen muss

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In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es die Impressumpflicht für Webseiten, an die sich jede Webseite und jedes Unternehmen, egal welcher Größe, halten muss. Auch Google hat natürlich ein Impressum und gibt dort auch Kontaktmöglichkeiten an – allerdings eher pro forma. Bisher werden an Google gesendete E-Mail nämlich überhaupt nicht gelesen – das ist laut einem Gerichtsurteil nicht zulässig. Am gestrigen Donnerstag wurde das Urteil rechtskräftig.


Google informiert die eigenen Nutzer immer wieder mal per E-Mail über Änderungen in Nutzungsbedingungen, großen Änderungen bei populären Produkten oder aus anderen Gründen. Das Unternehmen setzt dabei voraus, dass die E-Mail den Nutzer schon erreichen wird und sieht die Kommunikation damit als abgehakt. Wer aber eine E-Mail an Google schreiben möchte, die dann auch tatsächlich gelesen werden soll, hat es dann nicht mehr ganz so leicht.

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Googles bisherige Lösung für eingehende E-Mails

Schon im April 2018 wurde geurteilt, dass Google die eingehenden E-Mails lesen muss, doch die Anwälte des Unternehmens gingen in Revision, die am gestrigen Donnerstag zurückgezogen wurde. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig und bindend. Google muss also künftig alle E-Mails an die Adresse [email protected] lesen und kann den Nutzer nicht mehr mit einer automatischen Antwort abspeisen – so wie man es bisher getan hat. Googles Antwortmail findet ihr weiter unten.

Natürlich wird diese E-Mail-Adresse wohl eine Flut von Mails bekommen, sodass der bisherige Ansatz verständlich, aber eben nicht akzeptabel ist. Bei dem Nicht-Lesen handelte es sich um einen Verstoß gegen das Telemediengesetz, das nun endlich auch bei Google greift. Das Unternehmen hatte genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten, denn die erste Abmahnung in dieser Sache gab es bereits im April 2013.

Wie genau Google das nun umsetzt, bleibt abzuwarten, es ist aber gut vorstellbar, dass die E-Mails automatisch sortiert und vielleicht auch bei konkreten faktischen Fragen beantwortet werden. Entsprechende Technologien stehen dank Google Assistant oder auch Duplex bereits zur Verfügung.



Zur Vollständigkeit: So sieht die Antwort-Mail von Google aus:

Liebe Google-Nutzerin, lieber Google-Nutzer,

vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse [email protected] eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.

Bei Fragen zu den Produkten oder Diensten der Google Inc. ist die Kontaktaufnahme über die dafür bereit gestellten E-Mail-Formulare in der Google Hilfe (http://support.google.com/?hl=de) möglich. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Anfrage themenbezogen und zielgerichtet direkt an die zuständigen Mitarbeiter gelangt. Sie können Ihre Frage auch in einem unserer Produktforen (http://productforums.google.com/forum/#!forum/de) stellen.

Anfragen zu Google Maps
Sollte der Eintrag für ein Unternehmen oder Ihr eigenes Unternehmen in Google Maps Unrichtigkeiten enthalten, dann klicken Sie in Maps bitte entweder auf “Ein Problem melden” am unteren Rand der Karte oder auf den Eintragstitel und dann auf “Mehr Infos” und dann wählen Sie “Unternehmensdetails bearbeiten”, beziehungsweise “Diese Seite verwalten” wenn Sie der Inhaber des gelisteten Unternehmens sind.

Sollte sich Ihre Anfrage auf falsche Kartendaten in Google Maps, wie z.B. ein falscher Straßenname beziehen, dann melden Sie dies bitte über den Link “Ein Problem melden” am unteren Rand der Karte.

Entfernen von Inhalten aus Google
Lesen Sie bitte diese Information (http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=1679672), wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte aus Google Diensten aufgrund geltender Gesetze zu entfernen sind, und übermitteln Sie Ihre Anfrage ggf. mit Hilfe dieses Kontaktformulars (http://support.google.com/bin/static.py?hl=de&ts=1114905&page=ts.cs&ctx=go). Befolgen Sie die in diesem Artikel (http://support.google.com/websearch/bin/answer.py?hl=de&answer=2744324#removals) beschriebenen Schritte, wenn Sie eine Seite aus den Suchergebnissen von Google entfernen möchten. Sollte der Webseitenbetreiber den Inhalt bereits entfernt haben und der Inhalt weiterhin im Google-Cache verfügbar sein, können Sie auf dieser Seite (https://www.google.com/webmasters/tools/removals?pli=1) eine Aktualisierung des Caches beantragen.

Hier finden Sie weitere Hilfestellungen (und ggf. Kontaktformulare) zu einzelnen Google Produkten:

– Ihr Google Konto und Passwortwiederherstellung, sowie Fragen zur Kontosicherheit (http://support.google.com/accounts/?hl=de)
– Google Websuche-Hilfe (http://support.google.com/websearch/?hl=de)
– Google Maps und Street View-Hilfe (http://support.google.com/maps/?hl=de)
– Google Places-Hilfe (http://support.google.com/places/?hl=de)
– YouTube-Hilfe (http://support.google.com/youtube/?hl=de)
– Gmail-Hilfe (https://support.google.com/mail/?hl=de)
– Blogger-Hilfe (http://support.google.com/blogger/?hl=de)
– Google+ Hilfe (http://support.google.com/plus/?hl=de&hlrm=en&p=help_center)
– Google Chrome-Hilfe (http://support.google.com/chrome/?hl=de)
– Hilfe zu Ihrem Nexus (http://support.google.com/nexus/?hl=de)
– Google Play-Hilfe (http://support.google.com/googleplay/?hl=de)
– Google Wallet-Hilfe (http://support.google.com/wallet/?hl=de&topic=2446103&rd=3)
– Android-Hilfe (http://support.google.com/android/?hl=de)

– Weitere Google Produkte (http://support.google.com/?hl=de#show-more)

Falls Ihre Anfrage AdWords betrifft, stehen Ihnen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Bei Problemen und Fragen zu Ihrem AdWords-Konto und Ihren AdWords-Anzeigen können Sie sich direkt an den AdWords-Support (https://support.google.com/adwords/answer/8206?contact=1&rd=1#contact=1) wenden.
Sie können uns über dieses Formular (https://support.google.com/adwords/contact/feedback?hl=de&rd=2) auf einen Verstoß gegen Werberichtlinien aufmerksam machen.
Lesen Sie bitte diese Informationen (http://support.google.com/adwordspolicy/answer/6118?hl=de&rd=1) zu Markenbeschwerden und übermitteln Sie ggf. Ihre Markenbeschwerde über die dort zur Verfügung stehen Kontaktformulare.

Bei Fragen zum Datenschutz finden Sie im Google Datenschutz-Center (http://www.google.de/intl/de/policies/privacy/) ausführliche Erläuterungen. Sollten Sie darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Frage haben, verwenden Sie bitte dieses Kontaktformular (http://support.google.com/bin/static.py?hl=de&ts=1291807&page=ts.cs&rd=1).

Bei Fragen zum Jugendschutz finden Sie weitere Informationen im Google Jugendschutz-Center (http://www.google.com/goodtoknow/familysafety/). Sie können sich auch an den Jugendschutzbeauftragten von Google wenden. Google Inc. ist Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) (http://www.fsm.de/de). Bei Beschwerden über jugendschutzrelevante Inhalte in diesem Angebot, benutzen Sie bitte das unter FSM Beschwerdeformular abrufbare Beschwerdeformular der FSM.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Google Team

Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA – Tel: +1 650 253 0000 – Fax: +1 650 253 0001

[heise]




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comment 3 Kommentare zum Thema "Kommunikationspflicht statt Ablage P: Deutsches Gerichtsurteil besagt, dass Google E-Mails lesen muss"

  • Mittlerweile kann man ja zum Glück tatsächlich Google als Normalsterblichen erreichen, in dem man GDrive Platz kauft und dann als GoogleONE Nutzer dieses (und andere) Vorteile für sich zunutze machen kann. Ich habe gestern einmal versucht via GoogleOne Support eine Anfrage los zu werden. Die habe ich auch auf Twitter @Vectrex71 verlinkt und auch @GoogleWatchBlog geschickt. Ich fragte, ob Blogger nächstens eingestellt würde. Und tatsächlich ein paar Stunden später bekam ich Antwort. Aber diese Antwort ist so strange (Siehe unter @Vectrex71 ) Ich stelle nun die Frage in den Raum, ob mir da eventuell eine KI geantwortet hat (maschinell) weil wenn Google bereits Telefonate führen kann ohne dass man es merkt, dann dürfte eine Email wohl kein so grosses Hindernis sein. Man merkt wie die Antwort irgendwie aus vordefinierten Sätzen besteht. Viel Bla bla bla aber Aussage gleich null. Was denkt Ihr ? KI oder echter Mensch der sich die Antwort einfach aus Satzbaukästen zusammen klickt ?

  • Ohh entschuldige. Ich sollte vielleicht zuerst lesen, bevor ich kommentiere. In einem Satz steht ja bereits, dass es eventuell maschinelle Emails sind. Sorry !!

  • „Bei dem Nicht-Lesen handelte es sich um einen Verstoß gegen das Telemediengesetz“
    Und es ist eine Unverschämtheit gegenüber den Datenlieferanten (nicht „Kunden“), die Google erst so groß gemacht haben – uns Nutzer. Bin mal gespannt, ob die menschengemachte und sinnvolle Antwort separat eingeklagt werden muss, oder Google selber darauf kommt.

Kommentare sind geschlossen.