Wegen der DSGVO: Google ändert interne Strukturen für alle europäischen Angebote & Daten
Viele Nutzer dürften es bereits mitbekommen haben: Bei Google steht eine kleine Änderung vor der Tür, die vor allem rechtliche Auswirkungen hat: Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ändert Google für die europäischen Angebote die interne Struktur und schafft eine neue Anlaufstelle. Ab Mitte Februar werden alle Dienste nicht mehr von einem US-Unternehmen, sondern von einem europäischen Unternehmen angeboten.
Die Datenschutzgrundverordnung hat in diesem Jahr für sehr viel Wirbel gesorgt und hat auch Google vor große Herausforderungen gestellt. Trotz einiger Klagen hält man sich aber (soweit ich das beurteilen kann) sehr eng an die Vorgaben und geht nun einen weiteren Schritt, um sich rechtlich zukünftig noch besser abzusichern. Dazu gibt es sowohl bei den Nutzungsbedingungen als auch bei der Datenschutzerklärung eine Änderung.
Bisher werden alle Dienste in Europa von der Google LLC mit Sitz in den USA angeboten, doch das wird sich am 22. Januar 2019 ändern. Ab diesem Datum verlagert sich die Verantwortlichkeit nach Dublin und alle Dienste in der europäischen Union sowie in der Schweiz werden von der Google Ireland Limited angeboten. Das Unternehmen bietet sowohl die Dienste an, wird dann aber auch der „Data Controller“, der für alle von den Nutzern gespeicherten Daten verantwortlich ist.
Google begründet diesen Wechsel, der für die Nutzer im Alltag keine Auswirkungen hat, mit der einfacheren Umsetzbarkeit der DSGVO. Dadurch wird die „One Stop Shop“-Regelung der EU eingehalten, dass es nur einen einzigen Ansprechpartner für die Nutzer und Unternehmen geben soll. Die neuen Regelungen müssen von den Nutzern nicht abgenickt werden und werden mit der weiteren Nutzung der Google-Dienste nach dem 22. Januar 2019 automatisch als akzeptiert betrachtet.
» Die neuen Nutzungsbedingungen
» Die neue Datenschutzerklärung
» Ankündigung im Google-Blog
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Hallo Google,
welche Auswirkung hat die Änderung auf Datenschutzerklärungen von Webseitenbetreibern?
Fast jede Webseite nutzt einen oder mehrere Dienste von Google. Diesen müssen in der Datenschutzerklärung der Webseite dem User erklärt werden.
@Jens check doch noch mal: IMO ist Google nicht „Data Controller“ – das bleibt der User, der seine Daten zur Verarbeitung übergibt. Google ist beauftragter „Data Processor“. https://cloud.google.com/security/gdpr/ und https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/reform/rules-business-and-organisations/obligations/controller-processor/what-data-controller-or-data-processor_de
Hm, so wie ich das verstehe, sind die diversen Google-Dienste der Data Controller.
In der Ankündigung heißt es: „The most important of these is that Google Ireland Limited will become the “data controller” legally responsible for EEA and Swiss users’ information.“
Bei den Cloud-Diensten wiederum ist der Nutzer der „Data Controller“, warum auch immer das an beiden Stellen unterschiedlich kommuniziert wird.