Was ist eine ‚Kernfunktion‘? Neue Android-Richtlinien sorgen bei vielen App-Entwicklern für Probleme
In den vergangenen Monaten hat Google die Daumenschrauben für Entwickler unter Android stark angezogen und viele Restriktionen zum Schutz der Nutzer eingeführt. Einige davon schießen allerdings über das Ziel hinaus und haben auch Auswirkungen auf Apps, die ihrer eigentlichen Grundaufgabe nun nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können. Das sollte Google dringend überdenken, denn auch den eigentlich zu schützende Nutzern nimmt man damit Flexibilität.
Hier nur mal eine kurze Auswahl an Restriktionen, die Google in den vergangenen Monaten eingeführt hat, um Apps in die Schranken zu weisen, Ressourcen zu sparen und mehr.
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Zum Schutz der Nutzer hat Google erst vor wenigen Wochen angekündigt, dass nicht mehr alle Android-Apps auf die Telefon-Funktionen zugreifen können. Diese Änderung galt ab sofort und ließ nur eine wenige Wochen lange Übergangszeit, die schon in Kürze enden wird. Konkret geht es darum, dass nur noch die als Standard eingestellten Apps Zugriff auf die Telefon- und SMS-Funktionen bekommen sollen, während alle anderen automatisch für diesen Zugriff blockiert sind. Ausnahmen soll es geben, allerdings nur dann, wenn sie vom Play Store-Team abgenickt werden. Aber genau hier liegt das Problem.
Google wird nur die Apps zulassen, bei denen der Zugriff auf Telefon und SMS zur Kernfunktion gehört. Alle anderen Apps hingegen haben einfach Pech gehabt und keine Möglichkeit, dies zu umgehen. Einige App-Entwickler wie etwa auch der Kopf hinter Tasker wurde nun bereits von Google abgelehnt, da der Zugriff auf diese Bereiche nicht zur Kernfunktion gehört. Dass dadurch nun wichtige Automatisierungs-Möglichkeiten verloren gehen, ist jedem klar, kann dem Google Play-Support aber nicht vermittelt werden.
Dass große Problem an der Sache ist, dass die App-Entwickler den Zugriff auf diese Bereiche vollständig entfernen müssen, da die App sonst nicht mehr im Play Store gelistet ist. Tasker und andere Apps sind aber kostenpflichtig – der Nutzer hat also für diese Funktionen gezahlt oder sie auch mit einem kostenpflichtigen Upgrade dazugeschaltet. Dadurch geht den Nutzern eine bezahlte Funktion und den App-Entwicklern ein wichtiges Kaufargument verloren.
Die Zustimmung und Ablehnung kreist vor allem um die Definition von Kernfunktion:
Sie sollten nur dann auf die Berechtigung „Anrufliste“ oder „SMS“ zugreifen, wenn dies erforderlich ist, um die Hauptfunktionen Ihrer App zu aktivieren.
Hauptfunktionen dienen dem Hauptzweck der App. Hierbei handelt es sich um die Funktion, die in der Beschreibung der App als zentrale und wichtigste Funktion hervorgehoben wird. Sie ist von entscheidender Bedeutung für die Funktionalität der App. Wenn diese Funktion nicht bereitgestellt wird, ist die App fehlerhaft und funktioniert beispielsweise nicht so, wie es von den Nutzern erwartet wird.
Da diese Definition sehr weit gefasst ist, hängt das Wohl einer App auch von der Tagesform der Person ab, die die App im Auftrag von Google bewertet – eine ganz eindeutige Fassung gibt es nicht, wird aber benötigt werden. Da die Regelung noch neu ist, ist es aber gut möglich, dass das Play Store-Team diese noch einmal überarbeitet.
Man darf natürlich davon ausgehen, dass Google-App wie etwa der Assistant auch weiterhin Zugriff auf diese Funktionen haben werden, obwohl es nicht zur Kernkompetenz gehört. Dass Google-Apps den gleichen Review-Prozess durchlaufen müssen, sollte zwar so sein, wird intern aber sicher anders gelöst.
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