DSGVO Zwangszustimmung: Datenschutzaktivisten reichen drei weitere Beschwerden gegen Google ein
Die letzten Monate vor der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren vor allem von der Panik geprägt, sich nicht mehr rechtzeitig auf die neuen Datenschutz-Gesetze einstellen zu können. Laut französischen Datenschutzaktivisten haben aber auch die großen Unternehmen nicht sauber gearbeitet und verstoßen gegen die Regeln der Verordnung. Jetzt haben sie gleich drei Beschwerden gegen Google bei der französischen Datenschutzbehörde eingereicht.
So wie alle anderen im europäischen Raum aktive Unternehmen, haben Google und Facebook ihre Datenschutzbestimmungen umfangreich aktualisiert und ihre Nutzer auf die angepassten Grundlagen hingewiesen. Doch die Art und Weise dieser Umsetzung ist wohl nicht DSGVO-Konform und verstößt nun gegen geltendes Recht. Aus diesem Grund gibt es nun schon die zweiten förmlichen Beschwerden gegen die Unternehmen. Erst vor einigen Tagen hatte der Datenschutzaktivist Max Schrems Beschwerden in vier Ländern eingereicht.
Google und Facebook haben, so wie viele andere Unternehmen auch, auf die „Zwangszustimmung“ gesetzt. Das bedeutet, dass der Nutzer durch die weitere Nutzung der Dienste den Bestimmungen zustimmt und keine Möglichkeit für einen Widerspruch oder einer nicht umfassenden Zustimmung hat. Aus diesem Grund haben nun die französischen Datenschutzaktivisten von La Quadrature du Net Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL eingereicht. Damit muss sich die Behörde dann auch hochoffiziell mit den Fällen beschäftigen.
Die Beschwerden richten sich aber nicht nur gegen Google, sondern auch gegen Facebook, Apple, Amazon und LinkedIn – und damit wenig überraschend gegen die Giganten in der Branche. Während Max Schrems Beschwerde gegen Android eingereicht hat, beschäftigen sich die Franzosen mit drei weiteren Diensten: GMail, YouTube und der Websuche. Auch die Schrems-Beschwerde wurde in Frankreich eingereicht, so dass die dortige Behörde sich gleich in vier Fällen mit Googles Anwälten unterhalten muss.
Wer des franzöischen mächtig ist oder sich den Text per Copy and Paste übersetzen möchte, findet hier Links zur Beschwerde und der dazugehörigen Ankündigung.
» Beschwerde gegen Google (PDF)
» Ankündigung der Beschwerden
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[heise]
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