Glaubt man den Verkaufszahlen der Marktforscher, dann stehen in immer mehr Haushalten die Smart Speaker von Google Home bis Amazon Echo und lauschen ständig auf die magischen Worte, mit denen sie angesprochen werden können. Wie die Verbraucherzentrale NRW nun (wenig überraschend) herausgefunden hat, hören die Lautsprecher aber auch auf ähnlich klingende Wörter und zeichnen so mehr auf, als dem Nutzer bewusst ist.
Die smarten Assistenten umgeben uns nicht erst seit dem Siegeszug der Smart Speaker, sondern schlummern auch schon seit längerer Zeit auf den Smartphones und hören dort, im Falle des Google Assistant, ebenfalls ständig auf „OK, Google“ oder auch Hey Google. Dass es dabei immer wieder mal zu unbeabsichtigten Auslösungen kommt, dürfte jeder Besitzer bereits mitbekommen haben. Jetzt ist das auch der Verbraucherzentrale NRW aufgefallen.
Ein neuer Bericht der Verbraucherzentrale belegt nun, dass sich sowohl der Google Assistant auf Google Home als auch Alexa auf dem Amazon Echo unbeabsichtigt auslösen lassen. So hört der Assistant etwa auch auf „OK, Kuchen“, „OK, Gut“ oder sogar auf „OK, Gucken wir mal“. Amazons Assistentin hat gleich mehrere Schlagwörter und hört dadurch auf „Alexandra“, „Gecko“ (wegen Echo) oder sogar auf „Ham wa schon“ (wegen Amazon). Löst sich also ziemlich oft unbeabsichtigt aus.
Das allein ist zwar lästig, aber für sich kein Problem. Das Problem besteht darin, dass alles, was nach diesen magischen Wörtern genannt wird, auch von den Assistenten aufgezeichnet und zur Auswertung an die Server gesendet wird. Dadurch lassen sich immer wieder auch private Gespräche kurzzeitig aufzeichnen, die vielleicht wertvolle Rückschlüsse auf die Interessen des Nutzers geben und für Werbung verwendet werden könnten. Das wird von den Herstellern zwar stets abgestritten, aber nachvollziehbar ist es nicht, was genau mit diesen Daten passiert.
Es wäre also denkbar, dass der „Gesprächsstoff“ der Nutzer auch über den reinen Informationsdienst hinaus für Werbung genutzt werden könnte.
Google hatte sich in der Vergangenheit offen gehalten, nach eigener Einschätzung Nutzeranfragen zu gespeicherten Daten abzulehnen – etwa wenn diese sich unangemessen oft wiederholten oder für sie einen unverhältnismäßigen technischen Aufwand erforderten. Wann dies genau der Fall ist, hatte Google jedoch seinen Nutzern nicht mitgeteilt. Auf Druck der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale NRW hat Google eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und diese unzulässige Datenschutzbestimmung gestrichen.
Wenn die Assistenten auslösen, gibt es normalerweise ein akustisches als auch ein optisches Signal, so dass der Nutzer genau sehen kann, wann aufgezeichnet wird und wann nicht. Wer sich aber nicht ganz sicher ist, was nun tatsächlich aufgenommen wurde, kann sich ALLE Aufnahmen des Google Assistant auch noch einmal ansehen und natürlich auch anhören. Dafür gibt es seit langer Zeit ein eigenes History-Portal.
Eine einfache Lösung wäre es, wenn Google, Amazon & Co. einfach den Nutzer selbst ein Wort festlegen lassen würden, so dass er zumindest theoretisch selbst für versehentliche Auslösungen verantwortlich ist. Aber dass wird es wohl aus Marketing-Gründen so schnell nicht geben.
» Der Bericht der Marktwächter (PDF)
» Artikel der Marktwächter
Siehe auch
» Experiment: Wie lange können sich ein HomePod, Echo & Google Home gegenseitig beschäftigen? (Video)
» Google History: Hier könnt ihr alle eure „OK, Google“-Anfragen wieder anhören (und löschen)
» Name gesucht – Wie könnte der Google Assistant heißen? Hier sind eure Vorschläge
» „Hey Siri, OK Google, Alexa“: Neue South Park-Folge sorgt für Chaos bei den Sprachassistenten [Video]
» Android: „Hey Google“-Rollout für den Google Assistant hat offenbar begonnen
[heise]