Die Google Maps sind für mehr als 1 Milliarde Nutzer nicht nur fester Bestandteil bei der Routenplanung und auf der Suche nach interessanten Orten, sondern spielen auch bei Bewertungen eine wichtige Rolle. Da die Bewertungen von Google an vielen Stellen promotet und anzeigt werden, werden sie zu einem immer größeren Problem. Das hat nun wieder ein Fall gezeigt, bei dem eine schlechte Bewertung dem Rezensenten eine Strafe von 10.000 Euro eingebracht hat.
Jeder Nutzer kann in Google Maps oder auch direkt über den verlängerten Arm in der Websuche eine Bewertung von beliebigen Geschäften, Einrichtungen und Orten abgeben. Eine abgegebene Bewertung, egal ob in Form von Sternen oder Text, ist anschließend sehr prominent sichtbar und ist praktisch untrennbar mit diesem Ort verbunden – sowohl in der Websuche als auch bei Maps. Gerade für Geschäfte und Einrichtungen mit wenigen Bewertungen kann das zu einem großen Problem werden. Und deswegen wehren sie sich.
Es ist mittlerweile bekannt, dass Bewertungen in den Google Maps nicht immer ganz objektiv sind und die Bewertenden oft auch ihrem Frust freien Lauf lassen. Doch was dem Bewerter dabei hilft, sich den Frust von der Seele zu schreiben, kann für das Unternehmen geschäftsschädigend sein. In Österreich gab es nun gleich zwei Fälle, bei denen das ganze in Klagen und Geldforderungen geendet hat. In einem Fall musste der Bewertende die Strafe tatsächlich zahlen.
Im ersten Fall hat ein 37-jähriger Wiener einen Modehändler gleich mehrmals schlecht bewertet und dabei auch die Worte „Analritter“ und „Drecksladen“ verwendet – sowohl bei Google Maps als auch bei Facebook. Später wurden diese Kommentare dann zwar wieder gelöscht, aber dennoch kam er um eine vom Gericht verhängte Strafe in Höhe von 10.000 Euro nicht herum. Obwohl die Rufschädigung also nicht mehr abrufbar war, galt sie weiterhin als „Straftat“.
Der zweite Fall kam ohne Beschimpfungen aus und bestand nur aus einer Ein-Stern-Bewertung inklusive eines negativen Kommentars. Schon kurz darauf meldete sich das Unternehmen und wenig später ein Anwalt mit einer Forderung von 1.200 Euro und einer Garantie, dass der Kommentar gelöscht wird. Da die Bewertung aber gerechtfertigt war und weder falsche Tatsachen noch Beschimpfungen enthielt, kam der Fall nicht durch.
Beides sind zwar nur Einzelfälle, zeigen aber das grundsätzliche Problem auf, das ich in einem weiteren Artikel schon einmal angesprochen hatte. Man darf nie vergessen, dass es sich bei den meisten Bewertungen um öffentlich zugängliche Inhalte handelt und daraus sehr schnell ein Fall der Rufschädigung werden kann. Es darf nicht mit einem internen Feedback-System verwechselt werden.
Grundsätzlich muss man aber keine Angst davor haben, eine schlechte Bewertung abzugeben. Wenn eine Bewertung gerechtfertigt ist und die Wahrheit enthält, dann wird wohl kein Gericht einen Schuldspruch sprechen oder gar eine Geldstrafe verhängen. Umgekehrt sorgt so etwas eher dafür, dass das Unternehmen erst recht negativ in die Schlagzeilen gelangt, so dass wohl auch diese in Zukunft eher davon Abstand nehmen werden und eher andere Wege der Kontaktaufnahme suchen.
Dennoch führen solche Fälle wohl leider dazu, dass sich viele Menschen die Bewertungen ersparen, denn sie haben keinen Vorteil dadurch. Das Bewerten kostet Zeit, kann mit vielen Details aufwendig werden und am Ende auch noch Ärger einbringen. Solche Fälle sorgen dann vielleicht dafür, dass die Bewertungen tendenziell positiver werden könnten. Aber auch das könnte zu Problemen führen, mit denen vielleicht aktuell noch niemand rechnet.
Rein theoretisch könnte man, wenn man selbst eine schlechte Erfahrung gemacht hat, vielleicht auch auf die Idee kommen, die positiven Rezensenten zu belangen. Wäre zwar kurios und mir ist kein solcher Fall bekannt, aber ausschließen würde ich auch so etwas nicht…
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