Ein großer Teil der populären Angebote im Internet ist für den Nutzer vollkommen kostenlos. Neben den diversen Facebook-Angeboten vom Social Network über WhatsApp bis zu Instagram gehören dazu auch die zahlreichen Google-Angebote wie GMail, Maps oder auch die Websuche. Jetzt plant die EU-Kommission allerdings eine Änderung der Definition von „kostenlos“, so dass alle diese Angebote zukünftig auch unter das Verbraucherschutzgesetz fallen.
Nur wenige Dinge im Internet sind wirklich kostenlos. Nur weil wir nicht ständig die Geldbörse öffnen müssen, heißt es nicht, dass wir nicht bezahlen. Durch die Registrierung zahlen wir auf der einen Seite mit unseren Daten und auf der anderen Seite auch mit dem Betrachten oder Anklicken von Werbung aller Art. Um solche Dienste nun transparenter zu machen, plant die EU-Kommission eine Ausweitung der Verbraucherschutzgesetze.
Weil die zahlreichen Angebots nichts kosten, fallen sie derzeit nicht unter das Verbraucherschutzgesetz und machen eine Handhabe gegen die Unternehmen schwer. Das soll sich aber nun durch eine neue Definition von „kostenlos“ ändern. Da der Nutzer mit seinen angegebenen Daten und auch den gesammelten Daten über die Nutzung bezahlt, sind sie nicht mehr wirklich kostenlos. Eine solche Änderung könnte weitreichende Folgen haben.
Angesichts des wachsenden wirtschaftlichen Werts persönlicher Daten sind diese Dienste nicht mehr ‘kostenlos’
Wenn die Angebote unter dieses Gesetz fallen, haben Nutzer die Möglichkeit, vollständige Informationen über die Nutzung der Daten zu bekommen – und zwar noch vor der Registrierung – und einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Außerdem soll dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, bei Verstößen Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes zu verhängen.
Derzeit handelt es sich noch um einen Entwurf, der im kommenden Monat vorgestellt werden soll und vor dem Inkrafttreten einer Zustimmung des Parlaments und aller Mitgliedsstaaten benötigt.
[Reuters]