Google AdWords: Neue Richtlinien für Wiederverkäufer von Eventtickets
Mit dem Wiederverkauf von Tickets aller Art lässt sich sehr viel Geld verdienen, und daraus ist schon ein regelrechtes Geschäftsmodell geworden. Zwar ist per AGB häufig untersagt, aber daran stören sich die Verkäufer – so lange das nicht nachvollziehbar ist – nicht, und bieten ihre begehrte Ware weiterhin zum Kauf an. Google will diesem Geschäftsmodell nun den Gar aus machen und schafft ab dem kommenden Monat strenge Richtlinien für Wiederverkäufer.
Mit der Not der Menschen lässt sich, wenn man kein Gewissen hat, immer viel Geld verdienen. Wenn sich ein großes Event, ganz egal welcher Art, ankündigt, kaufen Händler riesige Massen an Tickets und pokern darauf, dass das Event schnell ausverkauft sein wird. Sobald der Ausverkauf bekannt gegeben wird, werden die Tickets dann für ein mehrfaches des Originalpreises im Internet angeboten, und finden dort auch viele Abnehmer. Mit Google AdWords wird das in Zukunft aber nicht mehr ganz so leicht sein.
Der Verkauf von Tickets bzw. die Bewerbung des Verkaufs scheint innerhalb von AdWords ein großes Geschäft zu sein, denn zur Änderung der Richtlinien wurde folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Transparenz, Vertrauen und Sicherheit für unsere Nutzer werden bei Google immer oberste Priorität bleiben. Google setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass Online-Anzeigen hilfreich, relevant und vertrauenswürdig sind. Daher hat Google seine Richtlinien für Wiederverkäufer von Tickets für Veranstaltungen aktualisiert. Ab sofort benötigen Wiederverkäufer für Werbung mit AdWords eine Zertifizierung von Google. Diese ist für alle Anzeigenformate und -erweiterungen erforderlich und gilt weltweit für alle Konten, durch die der Weiterverkauf von Tickets beworben wird.
Voraussetzung für eine Zertifizierung:
- Wiederverkäufer müssen sich klar als solche zu erkennen geben.
- Wiederverkäufer müssen auf ihrer Website oder in ihrer App unmissverständlich angeben, dass sie nicht der Primäranbieter, sondern ein Sekundäranbieter der Tickets sind.
- Wiederverkäufer müssen darauf hinweisen, dass ihre Preise höher sein können als der Nennbetrag, d. h. der Ticketpreis des Primäranbieters.
- Beim Zahlungsvorgang müssen der Preis und alle darin enthaltenen Gebühren und Steuern angegeben werden – bevor der Kunde seine Zahlungsinformationen bereitstellt.
- Ab März 2018 müssen Wiederverkäufer neben ihrem Preis – in der gleichen Währung – auch den Nennbetrag der Tickets angeben.
» Mehr Informationen beim Google Support (Deutsch)
» Ankündigung im AdWords-Blog (Englisch)
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