Googles Vertreter stehen wieder einmal vor Gericht und müssen sich schon bald auf den Weg zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg machen: Diesmal geht es aber nicht um ein Kartellrechtliches oder Wettbewerbs-Verfahren, sondern um die Auslegung aktueller Gesetze. Im Raum steht die Frage, ob GMail ein Telekommunikationsdienst ist oder nicht. Der Streit schwelt schon seit dem Jahr 2012 und könnte große Auswirkungen haben.
Schon seit dem Jahr 2012 schwelt eine Meinungsverschiedenheit zwischen Google und der deutschen Bundesnetzagentur. Dabei geht es um die einfache Frage, ob das Freemail-Angebot GMail als Telekommunikationsdienst eingestuft werden muss oder nicht. Die Bundesnetzagentur ist der Auffassung, dass es sich bei dem Angebot um einen solchen Dienst handelt. Google wiederum sieht das ganz anders und argumentiert mit den schwammigen Gesetzen.
Der gesamte Streit dreht sich um folgenden Satz, der laut dem Telekommunikationsgesetz bestimmt, was ist ein Telekommunikationsdienst ist und was nicht: „Laut Telekommunikationsgesetz sind Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.“. Google ist der Meinung, dass GMail nicht dazu gehört, da keine Signale übertragen sondern nur die bestehende Infrastruktur des Internets genutzt wird.
Im November 2015 hatte das Landgericht Köln geurteilt, dass es sich bei GMail um einen solchen Dienst handelt, woraufhin die Bundesnetzagentur schnell tätig geworden ist. Doch Google hat Berufung eingelegt, so dass der Fall beim Oberverwaltungsgericht Münster gelandet ist. Doch dieses hat nun beschlossen, dass der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden muss, da er deutsches und EU-Recht betrifft.
Damit muss der EuGH nun klären, ob GMail nun als solcher Dienst eingestuft werden muss oder nicht. Eine Entscheidung dürfte aber wieder lange Zeit auf sich warten lassen, denn schon jetzt läuft der Streit seit sechs Jahren Ergebnislos. Die Anmeldung als Telekommunikationsdienst selbst gibt es sogar schon seit dem Jahr 2006.
Reaktion von Google
Das Verfahren dient dazu, eine klare Rechtslage zu schaffen. Weltweit gibt es unterschiedliche Regelungen. Nur in Deutschland gibt es diese Meldepflicht
Reaktion der Bundesetzagentur
Das Formular zur Anmeldung gibt es seit 2006. Seitdem haben über 1000 Firmen ihre Dienste angemeldet. Google ist kein SonderfallInterpretationen in beide Richtungen sind möglich.
Bei dem Verfahren geht es nicht nur um eine Formsache, sondern diese Einstufung hat auch weitreichende Folgen. Sollte GMail zu einem Telekommunikationsdienst erklärt werden, wird dies auch auch alle anderen Freemailer in Deutschland und ganze Europa betreffen. Die Anmeldung als solcher Dienst kann Folgen für den Datenschutz und für mögliche Überwachungs-Schnittstellen haben. Gerade letztes ist natürlich ein großes Problem und würde dazu führen, dass wohl auch E-Mails ganz offiziell mitgelesen werden könnten.
» Der Beschluss des OVG Münster
[heise]