Google Inbox: Neues Feature hilft beim Abbestellen von Newslettern
GMail verfügt schon seit über 13 Jahren über einen sehr guten Spamfilter, der auch bei Google Inbox zum Einsatz kommt und den Posteingang des Nutzers zu großen Teilen sauber hält. Schwerer wird es bei den ganzen Newslettern, da diese (meistens) irgendwann einmal absichtlich bestellt wurden. Die intelligenten Assistenten von Inbox bringen nun ein neues Feature mit, dass das Desinteresse des Nutzers erkennt und das Abbestellen eines Newsletters anbietet.
Newsletter müssen nicht immer absichtlich bestellt worden sein: Einmal eine Bestellung in einem Onlineshop getätigt, und schon kann man sich sicher sein wöchentlich neue Angebote zu bekommen. Das gleiche gilt für alle möglichen Buchungen und Registrierungen. Und wenn man einmal bei einem Gewinnspiel mitmacht, kann man sicher sein mindestens täglich von einem Partner dieser Adresshändler zu hören. Sehr ärgerlich das ganze, aber Google Inbox will nun dabei helfen, dieses Problem zu lösen.
Google Inbox bietet ab sofort ein praktisches neues Feature, mit dem sich nicht gelesene Newsletter sehr leicht abbestellen lassen. Das Abbestellen wird direkt im Posteingang angeboten und wird so wie die Erinnerungen und die Highlights über den Mails angezeigt. Mit nur einem weiteren Klick kann der Newsletter dann abbestellt oder diese Meldung abgeschaltet werden. Entscheidet man sich für ein Abbestellen, sendet Inbox automatisch eine E-Mail mit dem Inhalt „unsubscribe“, die von sehr vielen Anbietern verstanden wird.
GMail hat schon seit einigen Jahren eine Funktion zum Abbestellen von Newslettern, aber Inbox bringt nun wieder etwas Intelligenz mit herein und bietet diese Funktion automatisch an. Ausgelöst wird die Meldung immer dann, wenn Newsletter mehr als einen Monat lang nicht geöffnet worden. Und wenn auch das nicht hilft – bekanntlich gibt es einige schwarze Schafe die Adressen nicht mehr aus ihrer Datenbank löschen – muss es eben der Spamfilter richten, der schon nach 2-3 mal erkennt dass dieser Newsletter ungewünscht ist.
Die neue Funktion steht sowohl in der Smartphone-App als auch im Browser zur Verfügung.
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