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EU-Dokument: Das Leistungsschutzrecht ist nutzlos und kontraproduktiv – europaweite Einführung geplant

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Bereits vor weit über vier Jahren, nämlich im März 2013, wurde das Leistungsschutzrecht in Deutschland eingeführt – aber wirklich geändert hat sich seitdem nichts, zumindest nicht für die Beteiligten Parteien. Und weil es in Deutschland und einigen anderen Ländern schon nicht funktioniert, hat sich die EU-Kommission einfach mal gedacht, dass man das Gesetz gleich europaweit einführen könnte. Wie eine unter Verschluss gehaltene Studie nun aber zeigt, ist das keine gute Idee.


Das im Jahr 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht richtete sich vor allem an Google bzw. an die Google News. Dort waren über viele Jahre kurze Auszüge (Snippets) der einzelnen Artikel zu sehen, für die einige Verlage und Online-Publikationen plötzlich Geld von Google sehen wollten. Das Leistungsschutzrecht besagte dann auch tatsächlich dass Google (und andere Unternehmen mit ähnlichen Angeboten) Geld für diese Snippets zahlen sollten – doch dazu gekommen ist es noch nie.

Google hat von Anfang an betont, dass es nicht dazu bereit ist, Geld für diese Auszüge zu zahlen und hat sich von jedem einzelnen Verlag die Zustimmung zur Aussetzung des Gesetzes geholt. Alle Verlage die dem nicht zugestimmt haben, wurden nach einigen Wochen aus den News entfernt. Mit diesem Status Quo waren zwar nicht alle Beteiligten zufrieden, aber dabei ist es trotz Klagen bis heute geblieben. Um sich vor möglichen weiteren Folgen zu schützen, hat Google aber leider in diesem Jahr alle Snippets entfernt und hat die News damit deutlich verschlechtert.

Auch eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie kam zu dem Schluss, dass das Leistungsschutzrecht überhaupt gar nichts bringt und den Verlagen eher geschadet als genützt hat. In Deutschland hat Google bis heute keinen Cent gezahlt und in Spanien wurden die News sogar eingestellt und sind aufgrund des Gesetzes bis heute nicht zurückgekehrt. Darunter hatten vor allem kleinere Publikationen zu leiden, die nun eine deutlich geringere Reichweite haben. Für die Großen hat sich so gut wie nichts geändert.

Da Google mit den News bis heute kein Geld verdient und dort keine Werbeanzeigen schaltet, gibt es wohl auch keine rechtliche Grundlage für weitere Forderungen – so dass das Leistungsschutzrecht vollkommen unsinnig ist. Da dies aber gegen die Pläne der EU-Kommission läuft, hat man das Dokument bis heute nicht offiziell freigegeben. Es ist aber dennoch abrufbar (siehe Link unten).



Die Erfahrungen mit dem Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien sind also nicht wirklich mutmachend, aber das hält die EU-Kommission nicht davon ab, nun ein europaweites Leistungsschutzrecht in Betracht zu ziehen. Natürlich wäre ein solches Dokument nicht unbedingt förderlich, aber auch das möglicherweise kommende neue Leistungsschutzrecht würde wohl ins Leere laufen – zumindest gegen Google. Denn die News verfügen über gar keine Snippets mehr.

Am Ende kann es eigentlich nur schlecht für die Nutzer ausgehen, was aber je nachdem davon abhängt wie das neue Gesetz ausgelegt wird. Als erstes leiden die kleinen News-Aggregatoren darunter, die nicht die Macht und Ressourcen haben sich von jedem Verlag die Einwilligung zu holen bzw. diese gar nicht bekommen würden. Wenn es ganz blöd läuft (und das ist ja in der EU nicht undenkbar) könnten die Snippets vielleicht auch aus der Websuche verschwinden.

Die EU hält es übrigens für einen normalen Vorgang, dass das Dokument noch nicht veröffentlicht worden ist, da es erst geprüft werden muss. Das zieht sich aber nun schon seit über einem Jahr hin und wird wohl auch noch längere Zeit dauern. Wer es dennoch lesen möchte, findet hier den Link zu dem nicht freigegebenen Dokument. Hoffen wir dass die Kommission noch vor einem möglichen neuen Gesetz bemerkt, dass ein solches nicht benötigt wird und eher kontraproduktiv ist.

» Die Studie als PDF
» Alle Informationen rund um das Leistungsschutzrecht

[futurezone]


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