Recht auf Privatkopie? Der beliebteste YouTube-Downloader Youtube-mp3 ist nach Klage Offline

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Über die diversen Streaming-Dienste hat man jederzeit Zugriff auf gigantische Datenbanken an Musik und auch Musikvideos und kann sich diese, eine Internetverbindung vorausgesetzt, jederzeit und überall anhören und ansehen. Dennoch möchten viele Nutzer sich die Musik auch herunterladen und setzen dabei auf eine große Auswahl an Tools. Der populärste Anbieter in dieser Branche ist wie bereits erwartet nun vom Netz genommen worden.


Während man bei Google Play Music, Spotify oder anderen Anbietern einen monatlichen Betrag zahlen muss, bekommt man Musik bei YouTube völlig kostenlos und bekommt auch noch das Musikvideo dazu. Doch natürlich ist es auch dort nicht ganz kostenlos, sondern der Nutzer zahlt durch das Ansehen von Werbespots vor dem Video, Werbebanner im Video und auch um das Video drumherum. Aus diesem Grund möchten viele Nutzer die Musik lieber herunterladen, und konnten das bisher auch ohne große Probleme tun.

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Schon vor einigen Tagen wurde bekannt, dass YouTube-mp3 schon bald Offline gehen wird und man sich mit einem Verband aus der US-Musikindustrie auf einen Vergleich geeinigt hat. Dieser besagt dass das Angebot Offline geht, die URL an die Musikindustrie übergeben und eine Strafzahlung in unbekannter Höhe geleistet wird. Zumindest die ersten beiden Dinge sind nun geschehen und das populärste dieser Angebot ist damit Geschichte.

YouTube-mp3 wurde aus Deutschland betrieben und hatte monatlich bis zu 60 Millionen Nutzer weltweit und kam dabei auf einen „Marktanteil“ von bis zu 40 Prozent. Der Betreiber hat damit mehrere Hunderttausend Dollar pro Monat verdient und dürfte im Laufe der Jahre wohl längst ausgesorgt haben. Wie hoch die Strafzahlung nun ausfällt ist nicht bekannt, rein theoretisch hätte diese aber in die BILLIARDEN gehen können – denn pro Song könnten bis zu 150.000 Dollar gefordert werden. Aber ganz so viel wird es dann wohl doch nicht gewesen sein 😉

Nachdem die Plattform nun Offline ist, kann man davon ausgehen dass irgendeine andere populäre Seite diese Rolle übernehmen wird – denn an Alternativen mangelt es bekanntlich nicht, und sogar Browser-Plugins sind für diesen Zweck erhältlich.



Das Problem an der ganzen Sache ist nun, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist. Aus Sicht der US-Musikindustrie war die Webseite und der Download des YouTube-Audiostreams illegal – doch aus deutscher Sicht nicht. Und die Webseite wurde bekanntlich in Deutschland betrieben. In Deutschland gibt es das Recht auf die Privatkopie, und genau diese wurde ja damit angefertigt. Was der Downloader anschließend mit der MP3-Datei macht, ob er diese n Tauschbörsen anbietet oder einfach selbst auf seinen MP3-Player schiebt, liegt ja dann wieder nicht im Ermessen der Plattform.

Einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird

Nun streiten sich mehrere Parteien darum, ob das Recht für die Privatkopie erhalten bleiben soll oder ob es abgeschafft werden soll. Das hätte dann allerdings sehr weitreichend Konsequenzen und würde nicht nur den Musik- sondern auch den Video- und Bild-Bereich betreffen. Ein schwieriges Thema, das sich wohl so schnell nicht klären lässt. Und aus diesem Grund wird wohl auch sehr schnell die nächste Plattform diese Rolle im rechtlichen Graubereich einnehmen, auch wenn der BVMI warnt:

Vergleichbare Angebote im Netz werden ihr ‚Geschäftsmodell‘ vor diesem Hintergrund noch einmal eingehend hinterfragen müssen. Weil bei uns, anders als etwa in den USA oder Großbritannien, die Privatkopie grundsätzlich erlaubt ist, was die Rechtsdurchsetzung in diesem Umfeld erschwert.

[golem]




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