Jetzt offiziell bestätigt: Google Shopping wird abgespalten und konkurriert ab sofort mit Onlineshops
Es ist bereits vor einigen Tagen durchgesickert, und jetzt hat Google es offiziell gemacht: Aufgrund der Verurteilung durch die EU-Kommission muss Google intern große Veränderungen an der Produkt-Suche vornehmen, und hat dies mit dem heutigen Datum auch getan. Ab sofort ist die Produkt-Suche zu einem eigenständigen Unternehmen geworden, das mit allen anderen Onlineshops in Europa um die besten Plätze in der Google Websuche kämpfen muss.
Es war ein erwartetes, aber dennoch sehr überraschendes Urteil, das die EU-Kommission Ende Juni gefällt hat: Die Produkt-Suche verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und Google muss aufgrund dessen eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro bezahlen und umfangreiche Änderungen an dem Produkt vornehmen. Vermutlich hatte auch das Unternehmen bereits damit gerechnet und hat sich intern auf die Änderungen vorbereitet, die seit heute ausgerollt werden.
Nach dem Urteil hatte Google 90 Tage Zeit um die Auflagen zu erfüllen, und diese Zeitspanne ist mit gestern Abend abgelaufen. Die Produkt-Suche sieht für den Nutzer zwar immer noch genau so aus, aber intern hat sich einiges geändert. Die Produktsuche ist nun in ein eigenes internes Tochterunternehmen ausgelagert worden, das sich den Platz über den Suchergebnissen teuer erkaufen muss. Dabei setzt man auf das etablierte Auktionssystem aus AdWords, bei dem jeder Mitbewerber für bestimmte Suchangaben bieten kann. Der Höchstbieter bekommt dabei stets den Zuschlag.
Jetzt ist es auch anderen Onlineshops möglich, direkt in der Produktsuche über den Suchergebnissen zu erscheinen, in dem sie einfach einen höheren Betrag als Google selbst bieten. Da das Geld intern nur von der linken in die rechte Hand genommen wird, muss Google selbst besonders strenge Regeln beachten. Das Unternehmen darf nicht mehr Geld zur Bewerbung der Produkte in die Hand nehmen, als es selbst verdient. So ist sicher gestellt, dass Google Shopping nicht einfach selbst Unsummen bietet und sich weiterhin den exklusiven Platz sichert.
Wir geben den Shopping-Vergleichsdiensten die gleiche Möglichkeit, Produktanzeigen von Händlern auf Google-Suchseiten anzuzeigen wie Google Shopping
Und damit das auch alles so funktioniert, wie sich die EU-Kommission das vorgestellt hat, wird man das Unternehmen nun die nächsten fünf Jahre beobachten und kann unter Umständen eingreifen. Alle vier Monate muss Google zusätzlich einen Bericht abliefern, der die Kennzahlen von Shopping und vermutlich auch von den anderen Mitbewerben beinhalten muss. Sollte es Abweichungen oder Auffälligkeiten geben, kann es für Google mit sehr hohen Strafzahlungen sehr teuer werden.
Am Ende ist die ganze Sache, einmal abgesehen von der Milliarden-Strafe, für Google noch sehr glimpflich ausgegangen. Man kann die eigene Produktsuche weiterhin betreiben und verdient am Ende vermutlich sogar noch mehr als vorher, da nun alle Onlineshops ihre Budgets auch in die Google Websuche stecken und sich so selbst die besten Plätze sichern möchten – insbesondere natürlich jetzt in der bevorstehenden Weihnachtszeit.
Derzeit laufen noch mindestens zwei weitere Verfahren in der EU gegen Google, die vielleicht noch etwas schmerzhafter werden könnten als das erste Verfahren, das für Google nun zu großen Teilen abgeschlossen und überstanden ist. Derzeit ermittelt die Kommission noch gegen die App-Bündelung von Android und auch das lukrative Werbegeschäft von Google ist den Damen und Herren in Brüssel ein Dorn im Auge. Wir werden sehen, wann es dort zu Urteilsverkündungen kommt.
» GWB: Alle Artikel rund um das EU-Verfahren gegen die Produktsuche
[heise]
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