Laut dem Urteil der EU-Kommission muss Google bis zum Ende der kommenden Woche nicht nur die 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen, sondern auch die Produktsuche entsprechend anpassen um weitere Verstöße zu verhindern. Wie die Nachrichtenagentur Reuters jetzt erfahren haben will, soll Google der Kommission einen Kompromiss angeboten haben, mit dem alle Beteiligten eigentlich zufrieden sein könnten – nämlich das bereits etablierte Auktionssystem.
Ende Juni hatte die EU-Kommission nach Jahren der Ermittlungen ein Urteil gegen Google gefällt und hat das Unternehmen zur Zahlung von mehrere Milliarden Dollar verdonnert. Außerdem muss Google eine Reihe von Zugeständnissen umsetzen um mit der eigenen Produktsuche den Wettbewerb nicht zu gefährden. Derzeit geht es vor allem darum, wie die Produktsuche in Zukunft gestaltet sein könnte, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Die EU-Kommission hatte von Google folgende Zugeständnisse verlangt
- Suchergebnisse dürfen nicht gegen Bezahlung höher gerankt werden
- Der Nutzer darf bei Google nicht mehr Informationen bekommen als bei konkurrierenden Preis-Suchmaschinen
- Der Verkäufer darf nicht die Möglichkeit haben, seine Marke und sein Produkt bei Google breiter zu inszenieren als bei einer konkurrierenden Preis-Suchmaschine
- Der Verkäufer darf nicht die Möglichkeit haben, enger mit dem Kunden in Kontakt zu treten als bei einer konkurrierenden Preis-Suchmaschine
- Die Änderungen müssen auf allen Geräten und Plattformen umgesetzt werden, vor allem mit Betonung auf die kleinen Displays am Smartphone
- Die Änderungen müssen auch für die Domain Google.com umgesetzt werden
Insgesamt befassen die Vorschläge bzw. Forderungen der EU-Kommission 32 Seiten, aber nur obige Vorschläge sind bekannt geworden, und dürften wohl auch am wichtigsten sein.
Um einen großen Teil davon umzusetzen hat Google nun angeblich die Einführung eines Auktions-Systems vorgeschlagen. Die Produktsuche soll auch weiterhin in der Websuche platziert sein, dieser soll aber ein fester Werbewert zugeordnet werden. Möchte ein Konkurrenz nun dort erscheinen und die eigenen Produkte/Onlineshop/Preisvergleich dort bewerben, kann er dies einfach durch die Schaltung einer Anzeige tun, die Googles Preis überbietet. Wer den höheren Preis bietet, dessen Anzeige ist dann zu sehen.
Das System ist bereits von Google AdWords bekannt und funktioniert so seit Jahren. Je mehr Geld man bereits ist auszugeben, desto höher ist die Wahrscheinlich dass die eigene Anzeige auch in den Suchergebnissen zu sehen ist. Google würde den eigenen Preisvergleich also praktisch in eine Anzeige umwandeln und das eigene Auktions-System für sich selbst verwenden. Das wäre eigentlich für alle Beteiligten eine gute Lösung, allerdings hat diese einen Haken.
Das neue System klingt zwar fair, aber natürlich darf man nicht vergessen dass Google sich ja nur intern selbst bezahlen würde. Der Preisvergleich würde dann Google-Anzeigen kaufen, womit das Geld im Unternehmen bleibt. Auf der anderen Seite läuft es bei Werbeanzeigen auch nicht anders, denn auch Google schaltet nicht selten Werbung im eigenen Netzwerk und schiebt das Geld dafür damit nur von einem Schreibtisch auf den anderen.
Weder Google noch die EU-Kommission wollten den Bericht von Reuters kommentieren, haben aber bestätigt dass Google am 29. August ein Dokument eingereicht hat. Ob die Gegenklage von Google damit zusammenhängt oder man sich mit dieser nur mehr Zeit verschaffen möchte, ist nicht bekannt. Es ist aber gut möglich, dass die Kommission den Vorschlag abgelehnt hat und Google als Reaktion darauf die Klage erhoben hat.