Gerichtsverfahren in den USA: Google könnte die Rechte an der Marke ‚Google‘ verlieren
Weltweit kommt Google bei den Suchmaschinen teilweise auf Marktanteile von über 90 Prozent und hat in vielen Ländern kaum eine ernstzunehmende Konkurrenz. Unter anderem aus diesem Grund ist das verb „googeln“ längst in den Sprachgebrauch übergegangen und steht seit vielen Jahren auch im Duden. Doch das könnte Google eines Tages noch zum Verhängnis werden, denn nun könnte das Unternehmen aufgrund eines Gerichtsverfahrens die Rechte an der eigenen Marke verlieren.
Google hatte in den ersten Jahren des Bestehens einen extrem steilen Aufstieg hinter sich und hat sich innerhalb weniger Jahre an die Spitze der Suchmaschinen gesetzt und ist bis heute dort geblieben. Die Konkurrenz ist nach und nach in die Bedeutunglosigkeit verschwunden oder hat gleich ganz aufgegeben – und das Verb „googeln“ steht somit für das Suchen im Internet. Selbst wer nicht bei Google sucht, googelt vermutlich auch bei Bing, Yahoo! oder DuckDuckGo.
In den USA läuft derzeit ein Verfahren, in dem es darum geht ob das Unternehmen überhaupt noch ein Recht auf die bekannte Marke hat. Natürlich ist die Marke geschützt und gehört dem Unternehmen, doch ein Kläger möchte dies ändern. Er argumentiert damit, dass das Verb einfach viel zu bekannt ist und „googeln“ somit in den Alltagsgebrauch übergangenen ist – und dass die Marke aufgrunddessen nicht mehr Schutzfähig ist. Das klingt im ersten Moment zwar Absurd, ist aber nicht vollkommen ausgeschlossen.
Vorangegangen ist diesem Streit eine Klage von Google. Der Kläger Chris Gillespie hatte im Jahr 2013 mehr als 750 Domains mit dem Wort „Google“ registriert, woraufhin das Unternehmen sich gewehrt hat. Gillespie antwortete mit einer Gegenklage und wollte eben die Löschung der Domain erreichen. In der ersten Runde wurde dies abgelehnt, aber der Kläger ging weiter, und so trifft man sich nun vor dem Supreme Court wieder und diskutiert ernsthaft diese Forderung.
Dass Google in den Sprachgebrauch übergegangen ist ist dabei auch gar nicht zu bestreiten, aber ob das so heftige Folgen haben kann, muss natürlich erst einmal ein Richter – und danach natürlich noch viele weitere Instanzen entscheiden.
Tatsächlich hat es schon mehrmals Fälle in der US-Geschichte gegeben, in dem ein Unternehmen die Markenrechte verloren hat, weil das eigene Produkt in den Sprachgebrauch übergegangen ist. Als Beispiel werden Wörter wie „Teleprompter“, „Aspirin“, „Hoover“ oder auch das „Videotape“ genannt. Da „googeln“ sogar weltweit bekannt ist, kann es natürlich auch in anderen Ländern entsprechende Klagen geben.
Nun habe ich zwar nicht viel Ahnung von dieser Materie, aber ich kann mir nicht vorstellen dass es tatsächlich zu einer Markenverlust kommen kann – denn Google hatte sich schon frühzeitig gegen dieses Übergehen in den Sprachgebrauch gewehrt. So hatte man die Definition von „Im Internet suchen“ auf „Mit Google im Internet suchen“ abgewandelt und hat sich damit schon einmal der Verallgemeinerung entzogen – dass das in den Köpfen der Menschen nicht angekommen ist, liegt dann nicht in der Hand des Unternehmens.
Bis das Urteil fällt kann noch einige Zeit vergehen, aber wir dürfen sehr gespannt auf das Urteil und auch die Begründung sein. Dass der Fall aber über einen so langen Zeitraum verhandelt wird, zeigt immerhin dass die Forderung nicht ganz aus Luft gegriffen ist.
[Chip]
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