Nach dem Milliarden-Urteil: Diese Auflagen muss Google innerhalb von 90 Tagen erfüllen
In der vergangenen Woche hatte die EU-Kommission eine Rekordstrafe gegen Google verhängt und wird das Unternehmen um ganze 2,42 Milliarden Euro erleichtern. Doch das ist bekanntlich nicht die einzige Strafe die Google bzw. Alphabet zu erwarten hat, denn die EU-Kommission hat auch eine Reihe von Auflagen an das Unternehmen gesendet, die innerhalb von 90 Tagen umgesetzt werden müssen. Jetzt gibt es Details zu diesen Auflagen.
In der mehrseitigen Urteilsbegründung wird sehr eindeutig beschrieben, was sich Google zu Schulden hat kommen lassen und die einzelnen Punkte werden mit vielen weiteren Informationen belegt. Doch eine eindeutige Auflistung der Forderungen an das Unternehmen gibt es nicht, sondern es wurde lediglich davon gesprochen dass Google ab dem Tag der Urteilsverkündung 90 Tage Zeit hat, diese umzusetzen. Jetzt sind auch diese Punkte veröffentlicht worden.
Konkret ging es in dem Urteil gegen Google um die Produkt-Suche, die automatisch in der Websuche eingeblendet wird, wenn der Nutzer nach bestimmten Produktnamen sucht. Daran haben sich vor allem die vielen konkurrierenden Preis-Suchmaschinen und eben auch die EU-Kommission gestört, und wollen mit dem Urteil nun ein Ende dieser Praxis erreichen. Doch Google muss diese Suchmaschine nicht komplett abschalten, sondern sie nur nach folgenden Forderungen anpassen.
Es gibt ein 32-seitiges Papier mit Forderungen, das einigen Verlagen bereits vorliegt, ich konnte es aber noch nicht auf der offiziellen EU-Webseite finden. Hier einmal die bereits veröffentlichten Punkte:
- Suchergebnisse dürfen nicht gegen Bezahlung höher gerankt werden
- Der Nutzer darf bei Google nicht mehr Informationen bekommen als bei konkurrierenden Preis-Suchmaschinen
- Der Verkäufer darf nicht die Möglichkeit haben, seine Marke und sein Produkt bei Google breiter zu inszenieren als bei einer konkurrierenden Preis-Suchmaschine
- Der Verkäufer darf nicht die Möglichkeit haben, enger mit dem Kunden in Kontakt zu treten als bei einer konkurrierenden Preis-Suchmaschine
- Die Änderungen müssen auf allen Geräten und Plattformen umgesetzt werden, vor allem mit Betonung auf die kleinen Displays am Smartphone
- Die Änderungen müssen auch für die Domain Google.com umgesetzt werden
Die einzelnen Punkte sind interessant, denn sie zeigen auch dass die EU-Kommission den Unterschied zwischen einem normalen Suchergebnis und diesen Werbeanzeigen nicht verstanden hat – und genau auf dieser Grundlage basiert dann wohl auch das Urteil. Vor allem der erste Punkt ist aber auch ein starker Eingriff in die eigentlichen Suchergebnisse, denn indirekt greift man so in das Ranking ein, das natürlich ein wichtiger Bestandteil der Suchmaschine ist.
Die weiteren Ergebnisse zeigen, dass der großer Verlierer dieses Urteils vor allem auch der kleine Nutzer ist. Denn die EU möchte sicher gestellt wissen, dass der Nutzer bei Google nicht mehr Informationen bekommt als bei anderen Preis-Suchmaschinen. Eine zentrale Anlaufstelle für Informationen, so wie es die Google Websuche in sehr vielen Bereichen ist, wird also nicht mehr gerne gesehen. Da es die anderen Preis-Suchmaschinen nicht selbst geschafft haben, sich einen Markt abseits von SEO aufzubauen, muss Google nun also auch die eigenen Ergebnisse beschneiden.
Fraglich ist natürlich, wer oder was die „anderen Preis-Suchmaschinen“ überhaupt sind, denn Google hatte im Verfahren mehrmals betont, dass etwa Amazon einen sehr viel größeren Marktanteil hat, und dort bekommt der Nutzer bekanntlich sehr viele Informationen um jedes nur erdenkliche Produkt – von der Beschreibung über die Preis-Spanne bis hin zu Bewertungen.
Setzt Google diese Forderungen nicht bis Ende September um, drohen Strafen von bis zu % Prozent des Tagesumsatzes, und das entspräche etwa 12 Millionen Dollar – pro Tag!
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