Schon seit vielen Jahren ermittelt die EU-Kommission wegen des Wettbewerbsmissbrauchs gegen Google und hat im Sommer 2015 ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Jetzt soll das Verfahren vor dem Ende und ein Urteil kurz bevor stehen. Noch ist zwar nichts in trockenen Tüchern, aber die Spatzen pfeifen schon von den Dächern dass Google wohl eine Strafe in Milliardenhöhe und vermutlich auch strenge Auflagen erwarten.
Viele Jahre lang haben Konkurrenten immer wieder gegen die Verknüpfung von Google-Diensten mit der Websuche geklagt und sind stets abgeblitzt. Doch in punkto Shopping konnten diverse Unternehmen bei der EU-Kommission offene Türen einrennen und erst Ermittlungen auslösen und anschließend sogar ein Verfahren anschieben. Mittlerweile läuft das Verfahren seit gut zwei Jahren und steht nun vor dem ersten Abschluss – und dieser fällt nicht zu Gunten Googles aus.
Glaubt man den vielen Medienberichten, dann ist die Wettbewerbskommission bereits zu dem Schluss gekommen, dass Google unerlaubt die eigenen Inhalte in den Suchergebnissen bevorzugt und wird das Unternehmen schuldig sprechen. Noch muss die Höhe der möglichen Strafe festgelegt und das Urteil offiziell verkündet werden, aber das soll schon „in den nächsten Wochen“ geschehen – und möglicherweise auch schon in den nächsten Tagen. Schon vor einiger Zeit gab es Berichte über eine baldige Entscheidung.
Konkret wird Google vorgeworfen, dass man bei der Suche nach Produkten die Ergebnisse der eigenen Preis-Suchmaschine bevorzugt und der Konkurrenz so kaum eine Chance lässt. Erschwerend kommt dazu, dass es sich bei diesen Ergebnissen um bezahlte Anzeigen von Google Shopping handelt, so dass Google gleich doppelt verdient. Andere Onlineshops hätten es so sehr schwer und wären praktisch dazu gezwungen, ihre Produkte mit Googles Werbeformen zu bewerben um überhaupt eine Chance auf Klicks zu haben.
Google argumentierte vor allem damit, dass die Websuche längst nicht die dominerende Suchmaschine für Produkte ist und man nur einen Anteil von 14,3 Prozent an diesem Markt hat. Amazon hingegen kommt sogar auf einen Anteil von gut 33 Prozent und wurde in diesem Verfahren überhaupt nicht bedacht. Doch die Kommission lehnte diesen Einwand ab, und wirklich nachvollziehbar ist es aus diesem Grund nicht.
Die Höhe der möglichen Strafe schwankt derzeit sehr stark. Die Kommission hätte die Möglichkeit, bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens als Strafmaß zu verwenden. Bei einem Jahresumsatz von 90 Milliarden Dollar wären das ganze 9 Milliarden Dollar. Doch laut aktuellen Informationen wird die Kommission bei weitem nicht so hochgreifen und erwägt „nur“ etwas mehr als 1 Milliarde Dollar. Aber das kann sich bis zur Verkündung noch ändern.
Auch die EU-Kommissinon sieht das ganze kritisch und möchte dieses Verhalten nicht nur bestrafen sondern in Zukunft auch unterbinden. Wie die Auflagen konkret aussehen könnten ist noch nicht bekannt, aber es könnte Google verboten werden die eigenen Anzeigen bei der Produktsuche zu schalten oder anderen Onlineshops eine einfache (und vermutlich kostenfreie) Möglichkeit zur Bewerbung der eignenen Produkte zu geben. In der Theorie klingt das zwar simpel, aber in der Praxis kann das zu eienm Problem werden.
Selbst wenn in den nächsten Wochen ein Urteil gefällt wird, ist davon auszugehen dass Google dieses anfechten und das Verfahren damit noch um weitere Jahre in die Länge ziehen wird. Das letzte Wort ist hier wohl noch lange nicht gesprochen.