Das Leistungsschutzrecht hat in Deutschland mittlerweile eine lange Geschichte und ist nach einem längeren Kleinkrieg zwischen den Verlagen und Google praktisch gescheitert. Und obwohl eigentlich alle Beteiligten mit der aktuellen Situation zufrieden sein könnten, stehen sich die Parteien nun wieder vor Gericht gegenüber und diskutieren über eine Neuformulierung bzw. Konkretisierung des Gesetzes.
Das Leistungsschutzrecht wurde vor einigen Jahren vor allem von den großen deutschen Verlagen auf den Weg gebracht und sollte ihnen die Lizenz zum Geld drucken geben bzw. eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Google Geld für die Snippets abzunehmen. Doch Google ließ sich nicht darauf ein und hat allen Verlagen mit Rauswurf gedroht und diesen auch umgesetzt. Kurz danach verzichtete auch der Axel-Springer-Verlag als einer der Haupttreiber dahinter auf das Gesetz und gab seine Inhalte wieder frei.
Der große Streitpunkt sind vor allem die Snippets – also die Auszüge die Google abgreift und für die News bzw. die Websuche verwendet. Die Verlage möchten für das Abgreifen und Bereitstellen dieser Snippets von Google Geld sehen – und genau in diesem Punkt war das Gesetz bisher mehr als unglücklich formuliert. Es war nur die Rede davon, dass „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ nicht abgedeckt sind und weiterhin erlaubt bleiben. Das ganze ist dann natürlich Auslegungssache.
Nun fordern rund 40 Medienhäuser vereint, dass vor allem diese Passage angepasst wird und durch eine konkrete Anzahl von Wörtern und Zeichen ersetzt wird. Dabei ist von 7 Wörtern bis hin zu 12 Wörtern oder 20 Wörtern alles mit dabei. Während die Verlage möglichst wenig Wörter fordern, setzt die Gegenpartei natürlich auf Vernunft – denn aus sieben Wörtern lässt sich natürlich kein richtiger Teaser basteln. Die VG Media fordert sogar nur die „kleinste denkbare mögliche Einheit“ zu erlauben – also einen einzigen Buchstaben.
Beide Parteien haben nun einen Monat Zeit, um gegenseitig Vorschläge zu erarbeiten um das Gesetz weiter anzupassen. Es dürfte auch in Googles Interesse sein, dass das Gesetz angepasst und konkretisiert wird, denn dann kann man sich die jahrelangen Rechtsstreitigkeiten ersparen. Googles Anwälte fordern aber aufgrund der unklaren Formulierung auch eine komplette Einstellung des Verfahrens und eine Abschaffung des Gesetzes. Dazu wird es aber vermutlich nicht kommen.
Google weist auch in dieser Runde wieder daraufhin, dass die Aufnahme in die Google News freiwillig ist und alle Verlage den Richtlinien Googles zustimmen um dort gelistet zu sein. Das Unternehmen holt sich jeden Tag per robots.txt auch die Einwilligung der Verlage, so dass diese ohne großen Aufwand innerhalb kürzester Zeit ihre Inhalte abziehen könnten. Aber das wollen sie natürlich auch wieder nicht…
Die unendliche Geschichte geht also weiter…
[heise]