Auch wenn Google im Play Store keine direkte Kontrolle über die dort enthaltenen Apps nimmt, werden doch immer wieder Apps aus allerlei Gründen gesperrt oder komplett aus dem Store geworfen. In den letzten Jahren hat Google zunehmend Richtlinien aufgestellt, an die sich alle Entwickler bei ihren Apps halten müssen, wenn sie bei der nächsten Säuberung nicht dran glauben möchten. Jetzt hat man die Richtlinien für die App-Beschreibung aktualisiert.
Es gibt sehr sehr (sehr) viele Apps im Play Store, deren Sinn es einfach nur zu sein scheint die Aufmerksamkeit des Nutzers zu bekommen und auf eine möglichst hohe Installationsbasis zu kommen um kräftig von den Werbeeinnahmen zu profitieren. Diesen Apps hat Google nun den Kampf angesagt, so dass diese Geschäftsmodelle einerseits abgedreht werden und andererseits die Nutzer von einer höheren Qualität profitieren. Künftig soll sich nichts mehr in der Beschreibung befinden, das nicht gehalten wird.
Obige Grafik liefert ein Beispiel dafür, was in der Beschreibung einer App im Play Store verboten ist. Diese Beschränkungen sind eigentlich nicht neu, wurden nun aber noch einmal genauer spezifiziert und mit Beispielen versehen. So ist das Zitieren von Nutzerbewertungen nun verboten, die Beschreibung der App darf nicht mehr zu umfangreich und detailliert sein (Stichwort: Keyword-Spamming), es dürfen keine Vergleiche mit anderen Apps oder Produkten gezogen werden und es darf keine Auflistung von Tags mehr geben. All dies diente bisher nur dazu, in möglichst allen Suchergebnissen aufzutauchen. Gut, dass dem nun der Hahn abgedreht wird.
Aber auch für die Vorschaubilder und Videos hat man neue Richtlinien aufgestellt:
- Imagery or videos with sexually suggestive content. Avoid suggestive imagery containing breasts, buttocks, genitalia, or other fetishized anatomy or content, whether illustrated or real.
- Language inappropriate for a general audience. Avoid profane and vulgar language in your app listing. If it is a critical element of your app, you must censor its presentation within the Store listing.
- Graphic violence prominently depicted in app icons, promotional images, or videos.
- Depictions of the illicit usage of drugs. Even EDSA (Educational, Documentary, Scientific, or Artistic) content must be suitable for all audiences within the Store listing.
Auch das Erkaufen von guten Bewertungen ist strengstens untersagt und wird noch einmal explizit erwähnt. So wurden in der Vergangenheit etwa Nutzer mit Aktionspreisen geködert, wenn diese eine gute Bewertung für eine App abgegeben haben.
Keep your reply focused on the issues raised in the user’s comments and don’t ask for a higher rating.
Include references to helpful resources such as a support address or FAQ page.
Laut eigenen Aussage möchte Google den „besten und vertrauenswürdigsten App Store“ der Welt aufbauen und dürfte die eigenen Richtlinien dafür in Zukunft noch deutlich stärker durchsetzen und nicht vor massenhaften Löschungen zurück schrecken. „Gefährliche“ Apps sollten sich durch die über die Jahre immer weiter verbesserten automatischen Scans ohnehin nicht mehr im Store befinden – auch wenn natürlich immer ein Restrisiko bleibt. Jetzt geht man nun auch das Thema Spam und Irreführung an.
Bis zum Erreichen des Ziels ist es zwar noch ein weiter Weg, aber mit solchen Maßnahmen dürfte die Qualität im Play Store in Zukunft noch einmal deutlich steigen. Schön zu sehen, dass man dem Clickbait jetzt auch im Play Store den Kampf ansagt, denn nur so kann man an Googles neues Vorbild Apple herankommen – und das ohne die Apps vorher moderieren, testen und manuell freischalten zu müssen.
» Die aktualisierten Metadaten-Richtlinien