Android-Verfahren: EU-Kommission will App-Bündelung untersagen und droht mit empfindlich hoher Strafe
Die letzten zwei Jahre waren für Google in der EU nicht gerade leicht, denn insgesamt hängen dem Unternehmen nun schon ganze drei Verfahren wegen Wettbewerbsmissbrauch an – und diese betreffen naturgemäß die wichtigsten Produkte. In dem Verfahren gegen Android steht nun offenbar schon bald eine Entscheidung an, denn die Wettbewerbshüter sollen ein 150 Seiten starkes Dokument verfasst haben, aus dem hervorgeht dass Google die Bündelung der einzelnen Komponenten in Zukunft untersagt werden soll. Außerdem droht eine hohe Strafzahlung.
Die Kommission ermittelt nicht etwa gegen die mittlerweile sehr hohe Verbreitung von Android, sondern gegen Googles Praxis der Bündelung des Betriebssystems mit den vielen eigenen Apps. Wenn ein Hersteller eine von Google zertifizierte Version von Android auf seinem Smartphone vorinstallieren möchte – und so auch erst Zugriff auf den Play Store bekommt – muss dieser noch eine ganze Reihe weiterer Apps vorinstallieren und unter anderem auch Google als Standard-Suchmaschine einstellen. Außerdem dürfen in den meisten Fällen keine Konkurrenz-Apps vorinstalliert sein.
Diese Bündelung hat in den vergangenen Jahren für Google sehr gut funktioniert, und hat unter anderem dafür gesorgt dass viele Apps in den Billionaires Club aufgenommen worden sind. Dennoch erinnert das ganze stark an DAS Verfahren der 90er und 2000er Jahre, als Microsoft sich mit ähnlichen Vorwürfen gegen das Betriebssystem Windows konfrontiert sah. Jetzt soll diese Praxis aber zumindest in der EU komplett verboten werden. Damit will die EU-Kommission erreichen, dass Google seine Dominanz bei dem mobilen Betriebssystem nicht ausnutzen und andere Anbieter vom Markt verdrängen kann.
In dem Bericht ist auch immer wieder die Rede davon, dass Google die Hersteller für die Vorinstallation der Apps bezahlt – was bisher in der Form nicht bekannt gewesen ist. Da Google das Betriebssystem praktisch vollkommen kostenlos zur Verfügung stellt, ging man bisher immer davon aus dass dies und der Zugang zum Play Store die einzige Form der Gegenleistung gewesen ist. Diese Praxis soll nun nicht nur verboten, sondern soll auch nachträglich mit Strafen belegt werden. Doch da Google dies bereits seit mindestens Anfang 2011 so handhabt, kann die Strafe sehr hoch ausfallen.
Zur Höhe der Strafe heißt es, dass diese so hoch sein soll, dass ein „Abschreckungseffekt“ eintritt und diese Praxis sofort unterbunden wird. Da sich die maximale Strafe an der Höhe des Umsatzes in diesem Zeitraum bemisst und Google seit Jahren von einem Umsatzrekord zum nächsten eilt, kann diese sehr schnell in die Milliarden gehen. Genaueres gibt es zu diesem Punkt aber noch nicht, da das Dokument bisher noch nicht offiziell vorgestellt und auch nicht zugestellt wurde.
Eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission wird in den nächsten Tagen erwartet, und auch Google hat dann wieder einen längeren Zeitraum um das Dokument zu überprüfen und entsprechende Schritte einzuleiten und zu antworten. Nebenbei läuft in der EU seit längerer Zeit auch noch ein weiteres Verfahren gegen die Suchmaschine und seit diesem Jahr auch noch eines gegen das Werbegeschäft, die allesamt sehr empfindliche Bereiche des Unternehmens betreffen.
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