Recht auf Vergessenwerden: Ab sofort wird auch auf Google.com per Geoblocker gefiltert
Vor fast zwei Jahren wurde das Recht auf Vergessenwerden eingeführt und auch Google musste dieses natürlich innerhalb kürzester Zeit umsetzen – wenn auch nur sehr zähneknirschend. Da das Gesetz nur in der EU gilt, hatte Google die Löschung bisher auch nur auf den lokalen Seiten der EU-Länder durchgeführt. Ab sofort werden jetzt auch Geoblocker eingesetzt, mit denen alle Nutzer aus der EU nur noch die zensierten Suchergebnisse zu Gesicht bekommen.
Das Recht auf Vergessenwerden soll es Privatpersonen ermöglichen, ohne großen Aufwand ungewünschte Inhalte aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sich auf der dahinter liegenden Webseite Inhalte befinden, die die Person selbst betreffen und negative Auswirkungen haben können oder die Privatsphäre verletzen. Nach der Löschung ist der Inhalt zwar noch immer auf der ursprünglichen Seite frei zugänglich und über andere Suchmaschinen zu finden, aber das Gesetz richtet sich nach der Devise: „Was Google nicht findet, existiert nicht“.
Bisher hatte Google die Ergebnisse nur in den lokalen Versionen der EU-Länder entfernt und über andere Seiten wie etwa Google.com waren die Links weiterhin zugänglich. Das rief schon von Anfang an die Datenschützer auf den Plan, die dieses Vorgehen kritisiert haben. Google hatte diese Rufe und angedrohte Klagen anfänglich nicht ernst genommen und hat als Zeichen des guten Willens lediglich den Link zu Google.com entfernt – was die Nutzer aber natürlich nicht von der Nutzung der US-Version abgehalten hat.
Vor einigen Wochen hatte man dann angekündigt, dass in Zukunft Geoblocker zum Einsatz kommen werden, die je nach Standort des Nutzers eine entsprechende Versio der Suchergebnisse ausliefern. Ruft also ein Nutzer mit deutscher IP-Adresse die US-Version der Suchergebnisse auf, sieht dieser die Inhalte der US-Version, allerdings ohne die gelöschten EU-Links. Ein US-Bürger hingegen sieht hinter dem gleichen Link wieder die vollen Ergebnisse. Ganz so einfach möchte man es den Nutzern nun also nicht mehr machen, die unzensierten Ergebnisse zu sehen.
Wir glauben, dass diese zusätzliche Ebene der Auslistung dem verbesserten Schutz entspricht, den europäische Datenschützer von uns fordern, während wir gleichzeitig die Rechte von Nutzern in anderen Staaten wahren, auf legal veröffentlichte Inhalte zugreifen zu können
Wer also die vollständigen Suchergebnisse ohne die zensierten EU-Links sehen möchte, muss die Google-Suche ab sofort über einen Proxyserver verwenden. Doch auch das könnte nicht ewig funktionieren, denn die ersten europäischen Behörden fordern mittlerweile schon, dass Google auch Suchanfragen über Proxyserver erkennen und denen die zensierte Version ausliefern soll.
Im Zuge der Ankündigung hat Google auch bekannt gegeben, wie viele URLs man in den letzten zwei Jahren aufgrund dieses Gesetzes gelöscht hat: Insgesamt hat man 400.000 Anfragen erhalten, in denen die Löschung von 1,4 Millionen Links beantragt wurde. Gut 600.000 Anträgen hat man stattgegeben und die Links gelöscht, alle anderen wurden abgelehnt. Aus Deutschland kamen genau 68.500 Löschanträge.
» Ankündigung im Google Europe Blog
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