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YouTube vs. GEMA: OLG München schmettert Millionenklage der GEMA ab

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Seit mittlerweile fast sieben Jahren streiten sich YouTube und die GEMA vor Gericht und kommen trotz zahlreicher Verhandlungen noch immer nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Das Oberlandesgericht München hat nun ein Urteil gefällt, das wieder einmal zugunsten von YouTube ausfällt und die GEMA im Regen stehen lässt. Das Gericht hat die Argumentation von YouTube bestätigt, dass das Portal nur die Plattform zur Verfügung stellt und nicht für die von den Nutzern hochgeladenen Videos haftbar ist.


Nach jahrelangen Streitigkeiten haben wohl weder YouTube noch die GEMA vor, sich noch gütlich zu einigen und der anderen Partei entgegen zu kommen. Eine Einigung ist nach den vielen Verfahren in weiter Ferne und beide kämpfen sich nur noch von Zwischenurteil zu Zwischenurteil, wobei mal YouTube und mal die GEMA gewinnt. Das freut die Anwälte, aber ist für beide Seiten keine befriedigende Lösung und auch die deutschen Nutzer werden in absehbarer Zukunft wohl keine Musikvideos auf YouTube zu sehen bekommen.

Die GEMA hatte YouTube wieder einmal vor Gericht gezerrt und hatte von der Plattform einen Schadenersatz von bis zu 1,6 Millionen Euro für die unrechtmäßig verwendete Musik in Videos verlangt. YouTube argumentierte dagegen, dass man nur die Plattform stelle, aber selbst nicht für die Inhalte verantwortlich ist. Das Gericht sah das genau so und hat YouTube freigesprochen. YouTube betreibt einen Automatismus und stellt den Nutzern Werkzeuge zur Verfügung, mit denen diese selbstständig Videos hochladen und anbieten können – ohne dass YouTube aktiv daran beteiligt ist.

Die GEMA sieht das natürlich anders und hatte damit argumentiert, dass nicht das sofortige anbieten des Videos das Problem ist, sondern die „dauerhafte Bereithaltung“. Dies ist die eigentliche „Tathandlung“ und liegt ganz klar in der Hand von YouTube und nicht vom eigentlichen Nutzer. Doch die GEMA wird sich das sicherlich nicht bieten lassen und wird nun in die nächsthöhere Instanz gehen um doch noch Recht zu bekommen, und das wäre dann schon der Bundesgerichtshof. Möglicherweise sieht dieser das ganze dann wieder anders.



Mit den endlosen Verfahren entfernen sich die beiden Parteien immer mehr voneinander und auf eine gütliche Einigung kann man schon lange nicht mehr hoffen. Wie lange die GEMA diese Farce noch fortsetzen will, und auch kann, bleibt abzuwarten – aber nach sieben Jahren scheint man immer noch genügend Energie zu haben. Immer wieder gelingt der Verwertungsgesellschaft ein Zwischenerfolg, so wie etwa im letzten Sommer, doch im großen und ganzen bleibt YouTube bei den meisten Urteilen im Recht.

Beide Parteien dürften in diesen sieben Jahren sehr viel Geld für Gerichts- und Anwaltskosten verbrannt haben, das sie selbst durch eine Einigung kaum wieder herausholen könnten. Doch da die Preisvorstellungen der GEMA und YouTube weit auseinander liegen, wird in absehbarer Zeit ohnehin in keine Richtung Geld fließen – und die Deutschen werden auch weiterhin keine Musikvideos oder Videos mit Hintergrundmusik zu sehen bekommen…

[heise]


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