Nach LG-Urteil: Bundesdatenschutzbeauftragte kündigt schon Kontrolle von GMail an

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Vor gut zwei Wochen wurde ein Urteil des Landgericht Köln bekannt, laut dem Google seinen E-Mail-Dienst GMail als Telekommunikationsdienst anmelden und das Angebot zukünftig auch als solches behandelt werden soll. Dass es dabei nicht nur um eine reine Formsache geht war von Anfang an bereits klar, aber erst jetzt äußert sich die Bundesdatenschutzbeauftrage Andrea Voßhoff zu dem Thema und kündigt schon einmal vorsorglich weitere Maßnahmen an. Dabei geht es in erster Linie darum, dass Google entsprechende Schnittstellen einbauen soll, die den deutschen Behörden einen Zugriff auf die Daten aller GMail-Nutzer ermöglichen soll.


In Deutschland müssen alle Telekommunikations-Anbieter und -Dienste strenge Datenschutzbestimmungen erfüllen und gleichzeitig aber auch eine Schnittstelle für die Bundesnetzagentur und weitere Behörden anbieten, mit denen diese sehr einfach überwacht werden können. Einerseits geht es also darum, die Daten der Nutzer besser vor Missbrauch zu schützen, andererseits aber auch darum, den Zugriff für die deutschen Behörden zu vereinfachen. Genau dies möchte Google aber unter allen Umständen verhindern, doch das wird schwer.

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Vor gut einem Monat hat das Landgericht in Köln geurteilt dass es sich bei GMail um einen Kommunikationsdienst handelt und Google diesen entsprechend anmelden und die Vorschriften erfüllen muss. Da GMail ohne Zweifel hauptsächlich zur Kommunikation genutzt wird ist die Sache eigentlich klar, doch aktuell besteht bei Mail-Anbietern noch eine rechtliche Grauzone. Googles Anwälte argumentieren damit, dass GMail nur Daten durch das Netz schickt, aber selbst keine Infrastruktur betreibt. Im Beamtendeutsch heißt es, dass Google keine eigene Signalübertragung betreibt.

Sobald die gerichtliche Feststellung, dass es sich bei GMail um einen TK-Dienst handelt, rechtskräftig geworden ist, wird selbstverständlich auch Googles E-Maildienst im Rahmen der bestehenden aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten kontrolliert.

Gegen dieses Urteil wird Google in Berufung gehen, hat dies bisher aber noch nicht getan und dürfte wohl bis zum Ende einer gewissen Frist nach einer neuen Strategie suchen. Möglicherweise möchte man sich dabei auch mit anderen Anbietern austauschen und Zusammentun, denn Google sieht hier einen Präzedenzfall der anschließend alle Unternehmen betrifft. In weitere Folge könnten dann auch viele weitere Kanäle wie etwa Chats oder Messenger betroffen sein und unter das Gesetz fallen. Mit diesen Aussagen möchte man wohl Stimmung machen und so möglicherweise auch Schwergewichte wie WhatsApp mit ins Boot bekommen, dass dann in Zukunft ebenfalls betroffen sein könnte.



Ein weiterer Grund für die Hartnäckigkeit von Google ist es, dass das Unternehmen bei den Daten nicht zwischen deutschen und internationalen Nutzern unterscheidet und die deutschen Behörden somit den vollen Zugriff auf die Daten aller weltweiten Nutzer hätten. Beobachter sehen die Chancen von Google aber äußerst gering, so dass man GMail wohl schon sehr bald als Telekommunikationsdienst anmelden werden muss – und das mit allen Folgen. Das dürfte auch International die Behörden und Nutzer interessieren.

Wie lange sich das Verfahren noch hinzieht ist nicht bekannt, sollte Googles Berufung allerdings abgelehnt werden oder nicht erfolgreich sein, wäre der Weg für die Behörden frei und GMail wäre dann tatsächlich auch offiziell ein „Kommunikationsdienst“.

[heise]




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comment 1 Kommentare zum Thema "Nach LG-Urteil: Bundesdatenschutzbeauftragte kündigt schon Kontrolle von GMail an"

  • Die Einzig Logische Konsequenz um Überwachung und Spionage auszuschließen, ist das Google GMail in Deutschland Sperren wird und genau das ist zu hoffen Es kann nicht sein, das inkompetente und Überwachungsgeile Gerichte / Politiker sich über Grundrechte und Privatsphäre hinweg setzen. Diesem Menschenfeindlichen Verhalten seitens der Regierung und Scheußlichen Polizei MUSS unbedignt Einhalt geboten werden!

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