Recht auf Vergessen: Britische Datenschützer fordern Löschung von Links zu Berichten über gelöschte Links

google 

Das im vergangenen Jahr eingeführte Recht auf Vergessen kann wohl als das ambitionierteste Projekt der europäischen Datenschützer angesehen werden, denn sie kämpfen einen Kampf gegen Windmühlen. Das Gesetz gibt Privatpersonen die Möglichkeit, jederzeit negative Inhalte über ihre eigene Person aus den Suchergebnissen entfernen zu können – und Google & Co. müssen dieser Forderung auch nachkommen. Doch da dies oftmals auch Medienberichte ausgelöst hat, gehen die Datenschützer nun noch einen Schritt weiter: Sie möchte auch Links zu Artikeln über die Löschung aus den Ergebnissen löschen.


In der Theorie ist das Recht auf Vergessen natürlich eine feine Sache für Privatpersonen, nur leider wird sie im Internet nicht funktionieren: Das Ziel ist es, die eigenen Spuren aus der Vergangenheit zu löschen oder Berichte über die eigene Person zu löschen, die die Privatsphäre oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Doch man setzt nicht etwa bei der Quelle an, sondern möchte nur die Verlinkung aus den Suchmaschinen dorthin löschen. Damit dies funktioniert, müssen die Inhalte aber natürlich aus allen Suchmaschinen gelöscht werden – und daher fordern die Datenschützer auch seit langer Zeit die globale Löschung, was Google aber bisher ablehnt.

Hidden from Google

Wurde dann einmal ein Inhalt über eine Person gelöscht, und ist dies halbwegs prominent oder war aus anderen Gründen in den Schlagzeilen, kann man sich aber auch sicher sein, dass irgendein Medium im Internet über diese Löschung berichten wird. Da dies dann natürlich nicht Sinn der Sache ist, fordern die britischen Datenschützer nun von Google, dass auch die Links zu diesen Artikeln aus den Suchergebnissen entfernt werden müssen. Diese enthalten vielleicht nicht unbedingt die ganzen negativen Punkte oder Persönlichkeitsverletzungen, sind aber eine wichtige Spur auf der Suche nach der Vergangenheit – und führen somit wieder einmal das Recht auf Vergessen ad absurdum.

Ausgelöst wurde diese Forderung durch einen Fall, in dem eine Person ihre Spuren der Vergangenheit aus dem Internet gelöscht hat, bei denen es um ein „Kleines kriminelles Vergehen“ geht, das bereits zehn Jahre her sein soll. Das dürfte soweit funktioniert haben, doch leider haben die Medien dies mitbekommen und haben über die erfolgreiche Löschung berichtet. In diesen Berichten tauchen dann all die Vorwürfe und Einzelheiten über die Tat und die Person wieder auf – und so war die Löschaktion dann praktisch vollkommen nutzlos und ging eher nach hinten los. Ob dies dann mit der erneuten Löschung der Berichte bereinigt wird, sei dann mal dahin gestellt.


Möglicherweise haben die Datenschützer langsam Wind davon bekommen, dass sich Inhalte aus dem Internet nur sehr schwer wieder entfernen lassen. Statt einfach die Medien aufzufordern, nicht über solche Löschungen zu berichten bzw. diese zu dokumentieren, setzt man aber wieder einmal an der völlig falschen Stelle an: Nur weil Google den Link zu einem Bericht entfernt, heißt das ja noch lange nicht dass er nicht im Archiv der Zeitung weiterhin zu finden ist. Und auch über die Löschung eines Berichts über eine Löschung wird wieder jemand berichten, woraufhin dies wieder gelöscht werden muss. Die Datenschützer schaffen sich hier einen endlosen Kreislauf, der eigentlich nur nach hinten losgehen kann…

[futurezone]




Teile diesen Artikel:

Facebook twitter Pocket Pocket