Für längere Zeit ist es ziemlich still um den ewigen Streit zwischen der GEMA und YouTube gewesen, doch nach dem gestrigen Schlappe für die GEMA gab es heute nun ein weiteres Urteil, das nun wieder negativ für YouTube ausgefallen ist. Dieses besagt, dass YouTube gemeldete Videos mit Urheberrechtsverletzungen umgehend löschen muss.
Das Urteil des Landesgericht München I, das gestern bekannt wurde, besagte dass YouTube ein reiner „Hostprovider“ ist und so nicht für die von den Nutzern hochgeladenen Videos verantwortlich gemacht werden kann. Mit dieser Begründung lehnte das Gericht eine Klage der GEMA gegen YouTube ab, mit der man endlich die Durchsetzung von Gebühren für Musikvideos erreichen wollte.
Doch das Hamburger Oberlandesgericht hat heute ein Urteil gefällt, das nun wieder negative Folgen für YouTube hat: In diesem Urteil heißt es, dass YouTube bzw. Google für hochgeladene Videos mit Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann, wenn das Unternehmen davon Kenntnis bekommt. Das bedeutet, sobald ein Nutzer ein Video mit dieser Verletzung meldet liegt der schwarze Peter bei Google und das Unternehmen muss schnellstmöglich das Video sperren.
Doch damit noch nicht genug: Das Urteil besagt auch, dass das Unternehmen alles in seiner Macht stehende tun muss um einen erneuten Upload dieses Videos und eine erneute Verletzung des Urheberrechts durch diesen Nutzer zu verhindern. Dabei hängt die Zumutbarkeit für den Betreiber jeweils von der Schwere der Verletzung ab. Im Grunde heißt dies also nichts anders als dass die bisherige Vorgehensweise weiter Bestand haben wird: Sobald YouTube einen geschützten Musiktitel entdeckt, wird in Deutschland die berühmte Sperrtafel angezeigt und das Video ist nicht mehr zugänglich.
In einem weiteren Verfahren wurde ebenfalls ein Urteil gesprochen das negativ für Youtube ausgegangen ist: Konkret ging es um 12 Musiktitel die die GEMA sperren wollte, was von YouTube allerdings ignoriert wurde. Bei 7 Titeln hat das Gericht nun das Recht auf der Seite der GEMA gesehen und YouTube muss diese nun umgehend sperren oder löschen. Bei 5 weiteren Titeln hingegen sah man keine Verletzung, so dass diese auch weiterhin Online bleiben können.