Profilbildung: Hamburg untersagt Google die eigenen Nutzungsbedingungen
Vor gut zweieinhalb Jahren hat Google neue Nutzungsbedingungen eingeführt und sich damit jede Menge Ärger mit Datenschützern weltweit eingehandelt, die vor allem das Erstellen von Profilen und die Verbindung und Nutzung der Daten über mehrere Angebote hinweg erlauben. Jetzt ist das Thema vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wieder aufgekocht worden, der Google dies ab sofort untersagen will.
Google ist in diesem Jahr vor allem in das Visier der deutschen Politiker geraten, und an diesem Punkt steigt nun auch Herr Caspar wieder ein: Da Google seinen Deutschlandsitz in Hamburg hat, ist er auch tatsächlich dafür zuständig. Er will de Nutzung von Daten über mehrere Dienste hinweg und die daraus resultierende Profilerstellung nicht weiter dulden und droht Google mit einer Strafe von bis zu 1 Million Euro wenn diese Praxis nicht umgehend beendet wird.
Hauptsächlich geht es darum, dass die Kunden keine Wahl haben ob ein solches Profil erstellt wird oder nicht. Da die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen natürlich Voraussetzung zur Erstellung eines Google-Kontos ist, können diese Nutzer diese nicht ablehnen oder Einwände bringen. Trotz vieler Gespräche ist Google aber nicht bereit gewesen, an dieser Vorgangsweise etwas zu ändern.
Zwar konnten wir in zahlreichen Gesprächen mit Google Verbesserungen insbesondere bei der Information der Nutzer erreichen. Bei der wesentlichen Frage der Zusammenführung der Nutzerdaten war Google jedoch nicht bereit, die rechtlich erforderlichen Maßnahmen einzuhalten und substantielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.
Insoweit wird Google nun per Anordnung dazu verpflichtet. Unsere Anforderungen zielen auf einen fairen, gesetzlich vorgesehenen Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmens und denen seiner Nutzer.
Der Ball liegt nun im Spielfeld von Google. Das Unternehmen muss die Daten von Millionen von Nutzern so behandeln, dass deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung künftig bei der Nutzung der unterschiedlichen Dienste des Unternehmens hinreichend gewahrt wird.
Natürlich wird sich Google auch auf diesen Zwang nicht einlassen, da die Vorgangsweise weltweit gleich ist und die Nutzerdaten weltweit verarbeitet und gespeichert werden. Eine Ausnahme für einzelne Länder wird es wohl nicht geben, daher würde Google wohl eher die Strafzahlung von 1 Million Euro in Kauf nehmen und das Problem damit nur weiter vor sich her schieben. Google wollte sich vorerst nicht genauer dazu äußern und hat nur angekündigt, die Forderung zu prüfen.
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