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Urteil in USA: Google hätte fast die Nutzungsrechte an der Marke „Google“ verloren

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In den USA hat Google vor wenigen Tagen einen kaum beachteten aber für das Unternehmen (über)lebenswichtigen Prozess gewonnen: Es ging um nichts weniger als die Nutzungsrechte an der Marke „Google“ – diese wollten zwei Unternehmer löschen lassen und stießen damit zumindest bei der Einreichung des Antrags offenbar auf offene Ohren. Vor Gericht sah man das allerdings ganz anders und hat zu Gunsten des Unternehmens entschieden, so dass Google sich auch weiterhin „Google“ nennen darf.


Man kann sich kaum ausmalen was passiert wäre, wenn Google tatsächlich die Nutzungsrechte an der eigenen Marke verloren hätte. Diese gehört immerhin zu den bekanntesten Marken der Welt und ist, je nach dem welcher Studie man glauben möchte, mehr als 150 Milliarden Dollar Wert. Zu dem Antrag zur Löschung der Marke konnte es erst dadurch kommen, dass das Verb „to google“ mittlerweile in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist und daher nicht mehr schützenswert ist.

Zwei US-Unternehmer hatten eine ganze Reihe von Domains die den Markennamen „Google“ enthalten registriert und hatten kurz darauf Post von den Anwälten des Unternehmens bekommen, die die Löschung bzw. Übergabe der Domains forderten. Da sich die Männer wohl nicht anders zu helfen wussten, stellten sie einfach die gesamte Marke des Unternehmens in Frage und reichten daraufhin ihrerseits einen Löschantrag für die gesamte Marke ein. So kam es dann zu dem Gerichtsverfahren.

Da die Marke bzw. das Verb „to google“ in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist und die Menschen mittlerweile auch bei anderen Suchmaschinen „googeln“, war dieser Antrag durchaus gerechtfertigt. Dennoch verbinden immer noch sehr viele Menschen das Verb mit dem Unternehmen und kennen die Marke, daher wurde der Antrag vor Gericht abgelehnt und das Unternehmen kann die Marke behalten. Anderen Markennamen wie etwa Aspirin, hatten es in der Vergangenheit nicht so einfach und sind in den USA nicht mehr geschützt.


Auch wenn das Verfahren wohl derzeit noch keine wirkliche Bedrohung für Googles Marke darstellte, steht das Urteil doch auf sehr wackligen Füßen und wurde nur deswegen gefällt, weil die meisten Menschen das Wort „Google“ mit dem Unternehmen und nicht der Tätigkeit verbinden. Doch wenn sich dies in Zukunft ändern sollte, kann ein solches Verfahren auch mal ganz anders ausgehen. Schon vor über acht Jahren zeigte sich Google wenig glücklich darüber, dass die eigene Marke zum synonym für Websuche geworden ist – und jetzt wissen wir auch warum…

[WinFuture]


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