Recht auf Vergessen: Erstmals wurde ein Wikipedia-Link gelöscht

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Die Diskussion um die Löschung von Links aus den Suchergebnissen auf Grundlage des Recht auf Vergessens bekommt wieder einmal neues Öl ins Feuer: Nachdem bisher zu großen Teilen nur News-Webseiten und Blogs aus dem Index gelöscht worden sind, ist nun erstmals auch die Wikipedia betroffen: Gründer Jimmy Wales, der ebenfalls zu Googles Beirat gehört, zeigt sich empört.


Das Recht auf Vergessen wurde ursprünglich dazu entworfen, dass Personen falsche Behauptungen über sich selbst aus dem Netz tilgen können – doch leider ist dieses vollkommen auf die falsche Bahn geraten und sieht nur die Löschung der Links in den Suchergebnissen vor. Die eigentliche Quelle bleibt unangetastet und ist auch weiterhin im Netz zu finden, etwa auch über Google-Versionen außerhalb der EU.

Wikipedia

Während bisher nur Webseiten von News-Seiten oder Blogs gelöscht worden sind, die in vielen Fällen wohl unbequem über eine bestimmte Person berichtet haben, hat es nun erstmals auch eine vermeintlich neutrale Quelle getroffen: Die Wikipedia. Ein Artikel aus der Online-Enzyklopädie ist nun nicht mehr über die europäischen Google-Versionen zu finden, wobei derzeit noch nicht ganz klar ist um welchen Artikel es sich handelt und wer diese Löschung beantragt hat.

Da gerade die Wikipedia jedem Nutzer die Möglichkeit bietet die Inhalte zu verändern, und sich die Community dabei selbst kontrolliert, dürfte es sich in diesem Fall wohl nicht um eine Verleumdung sondern um einen tatsächlichen Fakt handeln – den die betroffene Person einfach nur aus dem Netz tilgen möchte. Sollte nun aber bekannt werden um welchen Artikel es geht, hat diese Person genau das Gegenteil erreicht und sich selbst ins Rampenlicht gerückt.


Wikipedia-Gründer Jimmy Wales zeigt sich wieder einmal empört über dieses EU-Gesetz und bezeichnete dieses als die „größte Internet-Zensur die er jemals gesehen hat“. Dennoch dürfte die Löschung wohl von dem gesetzlichen Rahmen gedeckt worden sein, denn Wales selbst gehört dem Google-Beirat an der über strittige Anfragen entscheidet – und dürfte diese ebenfalls mit durchgewinkt haben.

[heise]




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