LSR: Kartellamt weist Klage der VG Media gegen Google zurück
Mitte Juni hat die VG Media eine Klage beim Bundeskartellamt gegen Google eingebracht und wollte das Unternehmen auf Grundlage des Leistungsschutzrechts zur Zahlung für die Nutzung von Text-Auszügen in den Suchergebnissen zwingen. Das Kartellamt hat diese Beschwerde nun abgeschmettert und hat dem Verband sogar mit Konsequenzen bei weiteren Vorgehen gedroht.
Das beschlossene Leistungsschutzrecht wurde von Google und den Verlagen damals zur Kenntnis genommen, gemeinsam hat man sich aber darauf geeinigt vorerst nicht auf dessen Umsetzung zu beharren. Google hatte dazu alle Verleger aufgefordert, der Listung in den Google News zuzustimmen und im Zuge dessen auf Zahlungen zu verzichten. Wer dies nicht bestätigen wollte, der ist aus dem Index herausgeflogen – und genau gegen dieses Vorgehen hatte die VG Media Klage eingereicht.
Zwar hatten so gut wie alle Verlage der VG Media der Abfrage von Google zugestimmt, denn auf diesen wichtigen Traffic-Lieferant kann und will man natürlich nicht verzichten, aber dennoch gibt man sich damit nicht zufrieden. Die VG Media vertritt 138 Unternehmen mit 219 Online-Angeboten und möchte für seine Mitglieder nun dennoch eine Zahlung seitens Google erreichen. Damals hatte sich Google vollkommen unbeeindruckt gezeigt und bei Forderungen einfach mit Ausschluss aus den Ergebnissen gedroht.
Da Google aber einen Marktanteil jenseits von 90 Prozent in Deutschland hat, hat die VG Media gleichzeitig auch eine Klage auf Listung in den Suchergebnissen eingereicht – woraufhin Google dann wegen der Listung wieder zahlen müsste. Doch auf dieses Spielchen will sich offenbar auch das Kartellamt nicht einlassen und hat diese Klage nun abgeschmettert und den gesamten Vorgang und selbst die Existenz der VG Media in Frage gestellt.
Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen.
Das eigentliche Beschwerdeziel ist unklar und im gesamten nicht schlüssig. Ein hinreichender Anfangsverdacht ist nicht gegeben.
Das Kartellamt sieht keinen Grund dafür, Google dazu zu zwingen den Verlagen eben diese Text-Snippets zwangsweise abzukaufen – Google kann schon selbst entscheiden welche Verlage aufgenommen werden und welche nicht. Die VG Media monierte vor allem, dass Google mit diesen Snippets Geld verdient und dies nur mit den Inhalten der Verlage tut. Das die Verlage ohne Google wohl sehr viel weniger Traffic hätten, und daher eigentlich Google Geld verlangen könnte, hat man dabei völlig außer acht gelassen.
Nun ging das Kartellamt in der Stellungnahme sogar noch einen Schritt weiter und hat ein Eigentor für die VG Media daraus gemacht: Die Vereinigung selbst sei ein Kartell und könnte damit, wenn es ganz blöd läuft, selbst in den Mittelpunkt von Ermittlungen rücken.
Man stellt sich die Frage, ob nicht auch die VG Media ein verbotenes Kartell sei und behält sich eine entsprechende Prüfung vor
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