Mitte Mai hat der Europäische Gerichtshof nicht nur die Nutzer mit dem Urteil zum Recht auf Vergessen überrascht, sondern auch Google geschockt und vollkommen unvorbereitet getroffen. Dennoch hat man innerhalb von zwei das Löschformular Online gestellt und hat nun mit der Bearbeitung der ersten Anträge begonnen. Erste Verlage wurden darüber informiert, dass ihre Webseiten entfernt worden sind.
Das Recht auf Vergessen gibt Privatleuten die Möglichkeit, unliebsamen Content aus der Suchmaschine entfernen zu lassen und die Trefferliste bei Eingabe des eigenen Namens so „sauber“ zu halten. Dadurch sind in den meisten Fällen natürlich Dritte betroffen, die den gelöschten Content hosten und die betroffene Seite dadurch nicht mehr über Google erreichbar ist.
Google hat nun erste Info-Mails an bspw. den britischen Guardian verschickt, in der der Verlag darüber informiert wird, dass sechs betroffene Seiten nicht mehr im europäischen Index sind – das dürfte für den Verlag verschmerzbar sein, zeigt aber wie transparent Google die ganze Angelegenheit behandelt. Insgesamt sollen bei Google innerhalb der letzten 4 Wochen 70.000 Anträge mit 267.000 URLs eingegangen sein – davon 15 Prozent aus Deutschland.
In allen weiteren Versionen der Suchmaschine, außerhalb Europas, werden die Ergebnisse weiterhin sichtbar aufgelistet sein – so dass man nicht wirklich vom verschwinden der Links sprechen kann. Auch möchte Google in den Suchergebnissen über die Löschung informieren und diese Zensur für die Nutzer transparent halten. Es dürfte nicht lange dauern, bis erste Scripts auftauchen die die entfernten Links wieder automatisiert zurückholen.
Eine regelrechte Flut der Anträge ist für Google bisher ausgeblieben, denn 70.000 Anträge in 30 Tagen sind vergleichsweise doch relativ wenig. Nach dem die größere Berichterstattung in den Medien vorbei ist, dürften diese Zahlen weiter deutlich absinken. Der Aufwand für Google ist dennoch enorm, denn man hat versprochen, jede einzelne Löschung zu überprüfen und bei strittigen Fällen eine hochkarätig besetzte „Jury“ zu befragen.