Falscher Empfänger: Goldmann Sachs verklagt Google auf Mail-Löschung
Diesen kleinen Schockmoment haben wohl viele schon einmal erledigt: Eine persönliche SMS an die falsche Nummer gesendet oder eine E-Mail versehentlich an den falschen Empfänger gesendet – Peinlich, aber kein Weltuntergang. Genau das gleiche ist nun einem Banker bei Goldmann Sachs passiert, der versehentlich eine Mail an den falschen GMail-Account geschickt hat. Nun reicht das Bankhaus Klage gegen Google ein und verlangt die Löschung der Mail.
Da hat ein Banker mal eine Sekunde nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Statt eine Mail an eine Goldmann-Sachs Adresse auf der Domain gs.com zu versenden, hat der Mitarbeiter gmail.com geschrieben – und schon war ist die Mail im Postfach der falschen Person gelandet. Das für sich wäre nun noch keine große Katastrophe, laut einem Sprecher der Bank hatte diese Mail aber auch Anhänge mit „hochsensiblen Kundendaten“ die auf keinen Fall von Dritten eingesehen werden sollten.
Um welche Informationen es sich dabei genau handelt ist nicht bekannt, diese dürften aber für GS ziemlich wertvoll sein: Da man die Mail natürlich nicht zurückholen kann, und die Empfänger-Adresse offensichtlich existiert, hat man sich unverzüglich an Google gewandt und um Löschung der Mail gebeten. Mit diesem Wunsch ist man aber auf taube Ohren gestoßen und Google hat sich geweigert dies zu tun. Durch interne Richtlinien seien auch Google in diesem Fall die Hände gebunden und das ganze könnte nur durch eine Gerichtsurteil umgesetzt werden.
Also ist GS vor den Kadi gezogen und hat nun Klage gegen Google eingereicht, um diese Mail löschen zu lassen. Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch völlig offen, ohne ein positives Urteil für GS wird Google diese Mail aber nicht löschen (können?). Der Fall liegt nun mittlerweile schon mehr als 1 Woche zurück und der fälschliche Mail-Empfänger dürfte den Inhalt längst gelesen und den Anhang heruntergeladen haben – sofern es sich denn um eine aktive Mail-Adresse handelt. Auch diese Information möchte GS gerne von Google haben – wer hatte Zugriff, wurde die Mail geöffnet und wurde der Anhang heruntergeladen.
Möglicherweise existiert die Adresse zwar, die Mail wurde aber einfach in den Spam-Filter verschoben und wird automatisch in den nächsten Wochen gelöscht. Da sich Google zu diesem Thema nicht äußern will, blieb GS wohl kaum eine andere Wahl als Klage einzureichen. Für Google hat diese Angelegenheit den positiven Nebeneffekt, dass man in der Presse nun wieder einmal zu lesen bekommt, wie sehr das Unternehmen für den Schutz der Daten der Nutzer kämpft und es notfall auch auf eine Klage ankommen lässt – in Zeiten von dutzenden NSA-Skandalen balsam für die PR-Abteilung von Google.
Wer einen GMail-Account besitzt, dem kann eine solche Peinlichkeit übrigens in den meisten Fällen erspart bleiben: In den Einstellungen befindet sich ein Labs-Tool mit dem der Versand einer Mail noch für einen bestimmten Zeitraum rückgängig gemacht werden kann. Da der Fehler sowieso oft in der Sekunde des Absendens auffällt, lässt sich so eine Mail doch noch zurück holen.
GoogleWatchBlog bei Google News abonnieren | GoogleWatchBlog-Newsletter