Recht auf Vergessen: Google setzt EuGH-Urteil um – Löschformular ist Online

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Mitte April wurden nicht nur viele Nutzer sondern auch Google selbst von einem Urteil des EuGH überrascht: Dieses räumt jedem Nutzer das Recht auf Vergessen ein und zwingt Google und andere Suchmaschinen dazu, Ergebnisse mit persönlichem Inhalt auf Antrag löschen zu müssen. Google hatte versprochen, innerhalb von zwei Wochen eine Lösung bzw. die Umsetzung dieses Urteils anzubieten und hat nun Wort gehalten: Ab sofort kann jeder Suchergebnisse mit persönlichen Inhalten löschen lassen.


Es ist schon seit jeher möglich, einzelne Links aus den Suchergebnisse entfernen zu lassen bzw. die Löschung zu beantragen, bisher lag die endgültige Entscheidung über die Entfernung aber immer noch bei Google und wurde oftmals einfach abgelehnt. Mit dem Urteil des EuGH muss Google nun allen Anfragen nachkommen, wenn die Persönlichkeitsrechte verletzt werden bzw. ein Nutzer seinen Namen aus dem Netz tilgen möchte. Zwar ist die eigentliche Webseite dann immer noch abrufbar, aber was Google nicht findet, existiert (in manchen Ländern) eben auch nicht.

Das jetzt bereit gestellte Löschformular ist ziemlich umfangreich und besteht aus einer ganzen Reihe von Formularen die der Nutzer natürlich wahrheitsgemäß ausfüllen muss. Folgende Informationen sind zur Löschung eines Links erforderlich:

  • Das Land, in dem das Gesetz gilt
  • Der eigene vollständige Name
  • Der vollständige Name der betroffenen Person
  • Beziehung zu der betroffenen Person
  • E-Mail-Adresse
  • Die zu sperrende URL
  • Kopie des Reisepass bzw. einem anderen Ausweis
  • Nachweis, dass alle Angaben richtig sind
  • Aktuelles Datum
  • Unterschrift (per Name im Formular)

Hat man all diese Felder ausgefüllt wird das Formular an Google gesendet und jede einzelne Anfrage wird einzeln auf deren Rechtmäßigkeit überprüft, was natürlich einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.



Zusätzlich zu diesem Formular hat Google auch ein Experten-Komitee eingerichtet, dass bei der Lösung des Konflikts zwischen dem „Recht auf Vergessen“ und dem „Informationsrecht der Öffentlichkeit“ zu entscheiden. In schwierigen Fällen dürfte dieses Komitee zu Rate gezogen werden und eine für alle befriedigende Lösung finden. Dieser Rat ist durchaus mit hochkarätigen Namen besetzt und dürfte wohl in naher Zukunft desöfteren für Beratungen zusammen treffen.

Mitglieder des Ausschusses sind unter anderem der Ex-Google-CEO Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Spaniens ehemaliger Datenschützer Jose Luis Pinar, der UN-Sonderberichtserstatter für Freie Meinungsäußerung Frank La Rue und einige Experten der Universitäten von Oxford und Leuven.

Man darf gespannt sein wie sehr dieses Formular in Zukunft in Anspruch genommen wird, Google wird auch hier sicherlich in Zukunft Transparenz zeigen und einige Statistiken über die eingegangenen Anträge veröffentlichen.

» Das Lösch-Formular

[futurezone]




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comment 1 Kommentare zum Thema "Recht auf Vergessen: Google setzt EuGH-Urteil um – Löschformular ist Online"

  • Oha – Das Formular wird die Datenschützer wohl bald erneut auf den Plan rufen… Eine Kopie von einen Personalausweiß ist nach Datenschutzrechtlichen Aspekten unzulässig!

Kommentare sind geschlossen.