Nutzungsbedingungen: Auch Google räumt sich das Recht für GMail-Zugriff ein
Microsoft steht in den USA derzeit unter Beschuss, weil man sich dort nachweislich in Mail-Accounts von Nutzern eingeloggt und bei diesen spioniert bzw. mitgelesen hat – und dieses Recht räumt sich Microsoft bei Hotmail auch ausdrücklich ein. Da wohl kaum jemand die AGB-Romane der Cloud-Dienste durchliest ist die Verwunderung über solche Passagen nun natürlich groß. Auch Google räumt sich das Recht ein, in den GMails der Nutzer mitzulesen.
Jeder große Mail-Anbieter räumt sich in seinen AGBs auf ganz unterschiedliche Weise und mit diversen Formulierungen das Recht ein, sich in die Accounts der Nutzer einzuloggen und die dort enthaltenen Mails zu lesen und auch weiter zu verwenden oder gar weiter zu geben – letzteres aber in den meisten Fällen nur aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen und auf Anfrage von Behörden.
Heise hat recherchiert und einige Passagen in den GMail-Nutzungsbedingungen gefunden, die wohl nur sehr wenigen Nutzern bekannt sein dürften und weit über das automatisierte scannen der Mails zum Zweck von Werbung oder Spam-Filter hinausgehen:
Mit der Nutzung von Google-Services erkennen Sie an und stimmen zu, dass Google Informationen zu Ihrem Konto und den mit diesem Konto verbundenen Content möglicherweise aufruft, erhält oder weitergibt, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder Google sich in gutem Glauben befindet, dass der Zugriff auf diese Informationen, die Beibehaltung oder die Weitergabe notwendig sind.
Desweiteren räumt man sich auch das Recht ein, auf den vollständigen Account zuzugreifen wenn Google sein Eigentum oder die Sicherheit des eigenen Unternehmens gefährdet sieht – dies aber auch nur auf Basis der rechtlichen Grundlagen. Letztere Klausel könnte etwa zum Einsatz gekommen sein, als Google angeblich vor einigen Jahren auf den Mail-Account von Michael Arrington zugegriffen und daraus eigene Konsequenzen gezogen hat.
[heise]
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