In dem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren zwischen der EU und Google scheint sich eine Einigung anzubahnen: Die EU, bzw. einige Konzerne die eine Beschwerde bei der EU eingereicht haben, wirft Google Wettbewerbsmissbrauch in der Websuche vor. Nun haben sich beide Parteien auf einen Kompromiss geeinigt, bei dem Google einige Zugeständnisse machen musste. Diese sollen nun der klagenden Konkurrenz vorgelegt werden.
In dem Verfahren geht es um den Vorwurf, dass Google seine eigenen Dienste zu stark in der Websuche promotet bzw. schon die Antworten auf alle Fragen liefert, so dass ein Klick auf die Suchergebnisse der Konkurrenz gar nicht mehr nötig sind. Zwar gehören diese Oneboxen, der Knowledge Graph und weitere Integrationen wie etwa die Suche nach Flügen oder Hotels zu Googles Kerngeschäft, das Unternehmen verschafft sich aufgrund der dominanten Position bei Suchmaschinen aber einen klaren Vorteil.
In der Vergangenheit hat Google unter den eigenen Angeboten einfach eine Reihe von Links zur Konkurrenz untergebracht, diese aber optisch sehr gut versteckt, so dass wohl kaum ein Nutzer diese angeklickt hat – wozu auch, wenn Google sofort die passende Antwort liefert. Die Konkurrenz und die EU haben nun eine eindeutigere Kennzeichnung dieser Links bzw. das zurücknehmen von Googles Angeboten in der Websuche gefordert – doch auf beides hat sich Google in den Zugeständnissen kaum eingelassen:
Folgende Angebote hat Google der EU gemacht:
– Werden Informationen angezeigt über die Google nicht direkt Geld verdient, wie etwa das Wetter-Widget, muss dieses nur deutlich gekennzeichnet sein – ein Link zur Konkurrenz ist nicht erforderlich
– Verdient Google mit den weiteren Ergebnissen indirekt Geld, so wie etwa bei der Suche nach Restaurants und der damit verbundenen Umleitung auf die Google Maps, muss der gesamte Bereich deutlich gekennzeichnet und von den übrigen Ergebnissen abgehoben werden. Außerdem müssen mindestens 3 Links zur Konkurrenz enthalten sein, die wiederum aufgrund des Rankings in der Websuche sortiert und ausgewählt sind
– Verdient Google mit dem Ergebnis direkt Geld, so wie etwa bei Ergebnisse von Google Shopping, muss auch dies deutlich gekennzeichnet und vom Rest abgehoben sein, und zusätzlich als Werbung erkenntlich gemacht sein. Diese Links müssen also das Design einer normalen AdWords-Anzeige annehmen.
Der EU scheinen diese Vorschläge zu genügen, ob die Konkurrenz das nun genau so sieht bleibt weiterhin abzuwarten. Bis auf die deutlichere Abtrennung, die Google ohnehin bereits seit einiger Zeit vornimmt, gibt es kaum ein entgegenkommen. Werden die Vorschläge angenommen, muss Google diese in der EU mindestens für 3 Jahre umsetzen.