EU-Wettbewerbsmissbrauch: So sehen Googles Zugeständnisse aus [Screenshots]

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In dem jahrelangen Streit um den Wettbewerbsmissbrauch durch Google am Suchmaschinenmarkt hat sich das Unternehmen mit der EU auf einige Zugeständnisse geeinigt die den Konkurrenten in bestimmten Fällen mehr Platz in den Suchergebnissen einräumen. Wie genau diese neue Aufteilung in den Suchergebnissen aussehen wird geht aus vor wenigen Tagen von der EU veröffentlichten Screenshots hervor.


Seit Jahren kämpfen Webmaster und Admins von großen Seiten um die Gunst von Googles Algorithmen und hoffen, bei richtiger Optimierung ganz oben in den SERPs zu stehen – doch das bringt natürlich auch nicht viel, wenn Googles eigenes Konkurrenzangebot stets über den eigentlichen Ergebnissen zu finden ist. Viele Portale die etwa Flüge, Hotels oder das Wetter und Sportergebnisse anzeigen mussten schon darunter leiden, nun wird sich dies in einigen Punkten ändern.

Shopping Vorher:
Shopping Before

Shopping Nachher:
Shopping After

Wie man sieht muss Google der Konkurrenz nun deutlich mehr Platz einräumen, und zwar gleich 50% der für Banner zur Verfügung stehenden Fläche. Diese werden zwar unschön mit „Alternatives“ betitelt, springen dem Nutzer aber immerhin genau so sehr ins Auge wie die Google-eigenen Ergebnisse. Dass der gemeine Nutzer dazu neigt, nur auf die ersten Ergebnisse zu klicken dürfte aber bei der horizontalen Anordnung keine Auswirkungen haben – und auch die Bilder tun ihr übriges dazu, dass die Shopping-Ergebnisse der anderen Seite nun nicht mehr untergehen.

Local Vorher:
Google Local

Local Nachher:
Local After

Anders sieht es hingegen bei den lokalen Ergebnissen aus: Hier ist die Konkurrenz nun sogar noch ÜBER Google platziert und sogar farblich abgehoben, geht aber aufgrund der großen Karte mit den dazugehörigen Punkte-Markern dennoch unter. Auch wenn Googles Ergebnisse farbloser sind, stellen sie doch einen Bezug zur Karte her und sind damit deutlich wertvoller und bessere Eyecatcher. Damit dürfte die Konkurrenz nicht zufrieden sein – die EU aber sicherlich schon.


Ergebnisse am Smartphone:
Smartphone

Auch auf den mobilen Geräten werden die Alternativen natürlich vertreten sein, und sind das hier auch noch einmal deutlicher präsenter als auf dem Desktop. Da die Ergebnisse horizontal gescrollt werden können, erscheint immer jeweils eine „Alternative“ nach zwei Google-Ergebnissen. Während die Google-Ergebnisse nicht betitelt sind, so wie bei der Desktop-Ansicht, sind es die Konkurrenz-Ergebnisse schon, wobei das „Alternative“ eher wie „Anzeige“ wirkt und auch hier schnell übersehen werden kann.

Insgesamt dürfte Google damit mit einem sehr blauen Auge davongekommen sein, die Konkurrenz hingegen kann trotz des Gewinns vor Gericht und den von Google zu erfüllenden Auflagen wohl kaum davon profitieren. Die genaue dreistufige Regulierung, wann Google Ergebnisse von Drittanbietern anzeigen muss und wann nicht, haben wir im letzten Artikel für euch übersichtlich zusammengefasst.

[SearchEngineLand]




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comment 4 Kommentare zum Thema "EU-Wettbewerbsmissbrauch: So sehen Googles Zugeständnisse aus [Screenshots]"

  • Ganz ehrlich? Ich verstehs nicht. Das ist ein Google-Eigener Service, was geht das andere an? Wenn die Leute mit Google suchen, ist das deren Entscheidung. Es gibt genug Alternativen und wenn Google Services wie Shopping-Ergebnisse anzeigt, ist das deren Sache. Was kommt als nächstes? Soll Google 50% der Suchergebnisse durch die von Bing ersetzen? Soll Amazon auf eBay-Verkäufe miteinbeziehen? Soll Apple auf jedem iPhone Android-iOS-Dualboot dazupacken? Das ist bescheuert, tut mir leid.

    • +1 (aka „Genau so ist es!“)

      Wenn andere Anbieter weiter oben erscheinen wollen, müssen die halt ihre Seiten mit mehr sinnvollen Content* ausstatten.
      Aber das wollen Werbefuzzis natürlich nicht hören…

      _____
      *Flash und co. sind nunmal KEIN Content.

    • Ganz genauso ist es eben nicht. Google ist als Suchmaschinenanbieter marktbeherrschend und berühmt sich, die Suchergebnisse nach qualitativen Rankingmethoden zu gewichten. Seine eigenen – gegenüber dem Dienst „Suchmaschine“ untergeordneten – Produkte oder Dienste an die erste Stelle setzen, kann ein kleiner „Krauter“ jederzeit machen, aber nicht ein marktbeherrschendes Unternehmen, das mit dieser Methode eben andere Produkt- oder Diensteanbieter möglicherweise vom Markt verdrängt. Das ist ein bisschen das selbe Problem wie bei Patentlizenzen: Marktbeherrschende Unternehmen müssen anderen Konkurrenten Lizenzen zu angemessenen Bedingungen anbieten.

Kommentare sind geschlossen.