Datenschutz: Google zu 150.000 Euro Strafe mit Auflagen verurteilt
Seit fast 2 Jahren liegt Google auf Grund der damals neu eingeführten Datenschutzbestimmungen mit den Behörden weltweit im Clinch, und musste teilweise auch schon vergleichsweise hohe Strafen zahlen. Nun wurde das Unternehmen auch von der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Höchststrafe und einer noch sehr viel schadhafteren Auflage verdonnert.
Schon vor knapp einem Jahr hat Google eine Frist verstreichen lassen, die eigenen Datenschutzbestimmungen an die gesetzlichen Vorgaben bzw. die Vorstellungen der Behörden anzupassen. Aufgrund dessen, und der Tatsache dass die Bestimmungen immer noch nicht geändert worden sind, muss Google in Frankreich nun eine Strafe von 150.000 Euro zahlen – ein Klacks, im Vergleich zum Wert der gewonnenen Daten.
Sehr viel mehr Sorgen dürfte Google eine mit dem Urteil verbundene Auflage bereiten: Das Urteil und eine dazugehörige Erklärung der CNIL muss innerhalb der nächsten zwei Wochen für 48 Stunden auf der französischen Startseite eingeblendet werden. Den genauen Wortlaut und die weiteren Details zu dieser Auflage sind noch nicht bekannt, es erinnert aber sehr stark an ein ähnliches Urteil aus dem Jahr 2006.
Damals musste Google ein Urteil für ganze 5 Tage auf der belgischen Startseite anzeigen, hat dies aber relativ geschickt gelöst. Wie obiger Screenshot zeigt, wurde der Text sehr klein und unter dem eigentlichen Content eingeblendet. Allerdings gab es damals Beschwerden der Behörde, da Google das Urteil eigentlich ÜBER dem eigenen Content hätte darstellen sollen. Eventuell lernen die Franzosen aus diesem damaligen Fehler.
Ob und wann Google das Urteil anzeigen wird, und in welcher Form dies geschieht, ist derzeit noch nicht bekannt. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird es aber soweit sein.
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Laut CNIL binnen 8 Tagen, keine 14.