Im Bereich Online-Marketing macht Google so schnell niemand etwas vor: Zielgerichtete Anzeigen und die detaillierte Analyse von Einblendungen und Klicks sind wichtige Daten für Werbetreibende zur Messung der Wirksamkeit einer Kampagne. Nun wurde Google ein Patent zugesprochen, dessen Technologie die Messung von Werbung in der realen Welt ermöglicht.
Nicht nur im Internet werden wir mit Werbung überhäuft, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit, im Zug, am heimischen Briefkasten und an nahezu jeder Straßenecke. Bisher scheint die Devise zu gelten: Je mehr Plakatflächen mit einem Werbespruch oder Markennamen zugepflastert sind, desto besser und desto höher die potenzielle Reichweite. Wirksamkeits-Messung sind kaum möglich.
Ein von Google im Mai 2011 eingereichtes Patent, das genau in diese Lücke springt, wurde dem Unternehmen nun zugesprochen: Mithilfe von Google Glass oder einem ähnlichen Gerät soll anhand der Augenbewegungen desMenschen erkannt werden, ob dieser die Werbung überhaupt wahrgenommen hat und wie er weiter darauf reagiert bzw. ob die Kampagne Wirksamkeit zeigt.
Benötigt wird für das Pay-per-Gaze Patent eine kleine Kamera die auf die Augen des Nutzers gerichtet ist, und eine weitere die nach vorne gerichtet ist und aufnimmt was der Mensch gerade sieht – rein zufällig bringt Google Glass genau dies mit. Erkennt die Software ein Werbeplakat wird genau gemessen wie lange sich der Nutzer dieses ansieht und wie er weiter darauf reagiert.
Pay per gaze advertising need not be limited to on-line advertisements, but rather can be extended to conventional advertisement media including billboards, magazines, newspapers, and other forms of conventional print media. Thus, the gaze tracking system described herein offers a mechanism to track and bill offline advertisements in the manner similar to popular online advertisement schemes.
Nicht nur die Zeitspanne des Anblicks spielt hier eine Rolle, sondern auch das weitere Verhalten der Pupillen. Anhand dieser soll sich herauslesen lassen ob der Nutzer von der Werbebotschaft begeistert ist, sie ihm nicht gefällt oder ob es ihm völlig egal ist. Diese Daten kann Google dann wiederum an die werbetreibenden Unternehmen verkaufen und umfangreiche Erfolgs-Analysen – Daten über den Nutzer hat man ja genug – liefern.
Nachwirkung einer Anzeige könnte ebenfalls getrackt werden
Das Patent endet an dieser Stelle, in weiterer Folge wären aber noch sehr viel mehr Möglichkeiten zum Tracking gegeben: Wenn der Nutzer innerhalb der letzten Stunden mit Begeisterung auf ein McDonalds-Plakat geblickt hat und kurz darauf in ein Restaurant der Kette geht, kann die Werbekampagne für diesen Nutzer als voller Erfolg gefeiert werden.
Wird ein bestimmtes Produkt beworben, könnte in weiterer Folge getrackt werden ob sich der Nutzer dieses tatsächlich kauft. Bestellt der Nutzer online oder zahlt mit Kreditkarte (wie in den USA möglich) ist die genaue Zuordnung des Käufers möglich. In Kombination mit den Eye-Tracking Daten aus Google Glass wird das Konsumverhalten des Nutzers dann so gläsern wie nie zuvor.
Google ist sich dem bewusst, und hat vorerst keine Pläne diese Technologie in einem Produkt einzusetzen. Und wenn es eingesetzt wird, soll sich der Nutzer – das steht sogar im Patent – jederzeit dafür entscheiden können dies zu deaktivieren.