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LSR: Verlage müssen Verbleib in Google News zustimmen

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All die Diskussionen und Aktionen seitens Google halfen nichts: Am 1. März wurde das Leistungsschutzrecht beschlossen und wird ab dem 1. August in Kraft treten. Um dafür gewappnet zu sein, müssen deutsche Medien nun innerhalb eines Monats ausdrücklich bestätigen dass sie in den Google News auftauchen möchten – alle anderen werden gelöscht.


Google hat vor wenigen Stunden alle Inhaber von Web-Angeboten die in den Google News enthalten sind per E-Mail über den ab 1. August gültigen Opt-In informiert. Bis zum 21. Juli haben die Verlage und Betreiber von Webseiten nun Zeit, ihre Einverständniserklärung dafür zu geben dass die Artikel des Online-Angebots weiterhin in den Google News auftauchen. Wer diese Frist verstreichen lässt, wird ausnahmslos gelöscht.

Auch GoogleWatchBlog hat diese Mail bekommen:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir möchten Sie auf diesem Wege über eine kleine, aber wichtige Veränderung unseres Dienstes Google News informieren.
 
Wie Sie vermutlich wissen, ändert sich zum 1. August die Rechtslage für Presseverlage im Internet. Von da an bietet das neue Leistungsschutzrecht deutschen Presseverlegern ein exklusives Recht, ihre Inhalte öffentlich im Internet verfügbar zu machen. Es gab bereits eine langwierige und komplexe Debatte rund um das neue Gesetz. Trotzdem bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten zu dessen Umsetzung und juristischen Konsequenzen.
 
Wir sind nach eingehender Prüfung davon überzeugt, dass unser Dienst Google News mit dem Leistungsschutzrecht im Einklang steht. Dennoch möchten wir vor dem Hintergrund der Diskussion sichergehen, dass Sie weiterhin mit der Aufnahme der Inhalte Ihrer Website in Google News einverstanden sind. Wir führen deshalb am 21. Juni für unsere Verlagspartner eine neue Bestätigungserklärung ein. Diese gibt Verlagen und Webpublishern in Deutschland eine zusätzliche Möglichkeit, zu entscheiden, ob ihre Inhalte in Google News angezeigt werden sollen oder nicht.
 
Bitte klicken Sie hier, um zu dem neuen Tool weitergeleitet zu werden. Dort können Sie (mit wenigen Klicks) Ihre Bestätigungserklärung hinterlegen, damit Inhalte Ihrer Website (auch weiterhin) in Google News aufgenommen werden dürfen. Sie können Ihre Entscheidung natürlich jederzeit wieder ändern. Wenn Sie bis zum 1. August keine Bestätigungserklärung bei uns hinterlegen, werden Ihre Inhalte ab diesem Datum nicht mehr in Google News angezeigt.
 
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mithilfe der Webmaster Tools als Websitebetreiber verifiziert haben müssen, falls Sie das noch nicht getan haben.
 
Zusätzliche technische Informationen finden Sie hier. Weitere Informationen zum Hintergrund dieser Änderung in Google News können Sie unter folgendem Link einsehen.
 
Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr Haus seine Inhalte auch weiterhin über Google News einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen würde. Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen möchten, verwenden Sie bitte das Kontaktformular in der Google News-Hilfe.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Google News-Team

Google sichert sich damit gegen jegliche Ansprüche von Verlagen in Bezug auf das Leistungsschutzrecht ab und setzt diese unter Druck innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung zu treffen. Eine Einwilligung bzw. Ablehnung kann jederzeit widerrufen werden. Bestätigt man auch die zukünftige Aufnahme in die Google News quittiert Google dies mit einem fast schon erleichterndem „Danke!“.

Es wird spannend sein wie viele Verlage sich nun wirklich dazu durchringen werden sich explizit selbst aus den Google News auszuschließen. Insbesondere die Reaktion des Axel-Springer-Verlag, der sich besonders für das Gesetz stark gemacht hat, wird spannend sein. Erst vor wenigen Tagen hat der Konzern sein Zugpferd Bild.de mit einer Paywall ausgestattet und dürfte den Zustrom der Nutzer dann wohl sehr vermissen.

P.S. GoogleWatchBlog wird es auch ab dem 1. August in den Google News geben 😉

[futurezone]


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