Generalanwalt Niilo Jääskinen des Europäischen Gerichtshofs hat bewiesen, dass er das Internet und die Funktionsweise einer Suchmaschine verstanden hat: Laut seinem Gutachten kann Google nicht dazu verpflichtet werden, Inhalte aus dem Index zu löschen bzw. ist überhaupt nicht für diese verantwortlich.
Eine kleine Revolution im EuGH: Generalanwalt Niilo Jääskinen hat ein Gutachten vorgelegt, laut dem Google im Rahmen der Datenschutzrichtlinien nicht für die Inhalte im eigenen Index verantwortlich ist. Damit kann das Unternehmen, und natürlich auch alle weiteren Suchmaschinenbetreiber, nicht dazu verpflichtet werden Inhalte aus diesem Index zu löschen.
Suchmaschinenbetreiber sind, im Rahmen der Datenschutzrichtlinie [der EU], nicht verantwortlich für persönliche Daten, die auf Websites, die sie verarbeiten, auftauchen
Natürlich handelt es sich noch nicht um ein endgültiges Urteil, aber dieses Gutachten gibt klar die Richtung vor und gibt Hoffnung auf ein dementsprechendes Urteil. Inhalte die aus dem Internet entfernt werden sollen, müssen direkt an der Quelle beanstandet werden und nicht bei den Suchmaschinen, die diese Inhalte nur verarbeiten. Der entsprechende Suchmaschinen-Eintrag verschwindet innerhalb weniger Tage dann von selbst.
Anstoß für das Verfahren hat die Klage eines Spaniers gegen Google gegeben, der durch ein Suchergebnis seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Vor Jahren fiel sein Name im Zusammenhang mit einer Insolvenz in einer spanischen Zeitung, und eben dieser Artikel wurde nun auch digital zur Verfügung gestellt und von Google indiziert – worauf hin der Artikel bei Eingabe seines Namens weit oben landete.
Das Urteil wird sicherlich nicht nur von der betroffenen Person mit Spannung erwartet…