Nach BGH-Urteil: Bettina Wulff will wieder gegen Google vorgehen

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Die ehemalige First Lady Bettina Wulff schöpft aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Google Suggest neue Hoffnung und plant ein erneutes Vorgehen gegen die Suchmaschine: Die Vorschläge in der Autovervollständigung im Zusammenhang mit ihrem Namen sind ihr ein Dorn im Auge und sollen nun endgültig entfernt werden.


Im September 2012 hat Bettina Wulff erstmals Klage gegen Google eingereicht, da einige einschlägige Begriffe nach Eingabe ihres Namens auftauchen und so ihr Image in ein schlechtes Licht rücken. Google hat bisher nicht auf diese Klage reagiert und zeigt die Vorschläge immer noch an, wurde aber vor wenigen Tagen dazu verdonnert, solche Einträge zu löschen sobald das Unternehmen davon offizielle Kenntnis bekommt.

Google Suggest Bettina Wulff

Die Tatsache dass diese Vorschlagslisten nur auf den häufigsten Anfragen der Nutzer basieren, und daher die Meinung von einem Großteil der Nutzer wiederspiegeln, ließ weder der Anwalt von Frau Wulff noch das Gericht gelten. Tatsächlich hat eine kurz darauf erschienene Studie erwiesen, dass negative Einträge in der Vorschlagsliste dem Nutzer nur all zu gut in Erinnerung bleiben.

Der Anwalt von Bettina Wulff, Gernot Lehr, will nun auf diesem Urteil aufbauen und die Klage erneut einreichen und sieht gute Siegeschancen:

Das Urteil ist sehr ermutigend. Es war also richtig zu klagen.

Google wird also in diesem Fall nicht drumherum kommen, die Einträge endgültig aus der Liste zu entfernen, welche aber dank des Streisand-Effektes wohl mittlerweile einem Großteil der Nutzer bekannt sein dürften.

Bisher hatte Google seine Reaktion darauf beschränkt, ganze 8 Suchergebnisse von 3.000 geforderten zu entfernen.

[heise]




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comment 6 Kommentare zum Thema "Nach BGH-Urteil: Bettina Wulff will wieder gegen Google vorgehen"

  • Google hat mehr Geld als Bettina Wulff. Hier muss dringend umverteilt werden! Soll die gute Frau nachdem Christians Freunde nicht mehr für alles aufkommen, etwa ihre Rechnungen selber zahlen? Das geht so wirklich nicht! 🙂

  • Ja mei, wenn man nicht mal zu seiner eigenen Vergangenheit stehen kann… war doch ihre eigene Entscheidung, das zu tun.
    Und welches „Image“ bitte? Das liegt doch eh schon in tausend Scherben.

    • nicht zur eigenen Vergangenheit stehen kann?
      Das Paradebeispiel zur Meinungsbildung und der lebende Beweis für die Aussage
      „Tatsächlich hat eine kurz darauf erschienene Studie erwiesen, dass negative Einträge in der Vorschlagsliste dem Nutzer nur all zu gut in Erinnerung bleiben.“

  • Höchste Zeit, dass Google mal richtig was zwischen die Lichter bekommt, diesen „haben die user mit Ihren Suchanfragen generiert“-Quatsch kann ich nicht mehr hören.
    Wer kontrolliert das? So wird eine Meinungsmanipulation der Massen betrieben, jede Werbung basiert auf den Prinzip, man muss es nur oft genug senden um es unterschwellig im Hirn zu verankern.
    Abgesehen davon, ist der Autovervollständiger leichter zu beeinflussen, Als das Hirn derer, die zu faul und zu dumm sind die Suchanfrage selber komplett einzutippen.

  • Nach dem sehr eindeutigen Urteil des BGH wird wohl auch Bettina Wulff mit dem Antrag auf Löschung der Suchvorschläge Erfolg haben. Interessant erscheint die Beantwortung der Frage, was Google künftig nach einer Löschung machen wird, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass die Suchvorschläge womöglich doch der Wahrheit entsprachen und damit kein Rechtsverstoß vorlag.

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