YouTube, Facebook & Co.: Framing könnte Urheberrechtsverletzung sein

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Für Abmahnanwälte könnten in Deutschland bald rosige Zeiten anbrechen: Laut einer Aussage in einer mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofs könnte das „Framing“ von Inhalten – in diesem Fall YouTube – bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Geklärt wird der Fall wohl demnächst vor dem EU-Gericht.


Zur Vorgeschichte: Ein Unternehmen hat ein YouTube-Video der Konkurrenz auf seiner eigenen Webseite eingebunden. Das klagende Unternehmen hat den Clip selbst auf YouTube hochgeladen um ihn innerhalb der eigenen Webseite zu benutzen, möchte aber nicht dass auch die Konkurrenz das Video benutzt und hatte dagegen geklagt. Statt den Fall einfach zu klären, geht man nun zur Wurzel des Problems – dem Framing.

Framing bezeichnet das einbinden von Inhalten von Drittanbietern auf der eigenen Webseite, wie es eben bei YouTube problemlos möglich ist. Der BGH hat nun angedeutet, dass schon das ungefragte einbinden dieser Inhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellt und daher abgemahnt werden kann. Eine endgültige Entscheidung bzw. die Weitergabe des Falls an den EU-Gerichtshof soll am 16. Mai verkündet werden.

Sollte Framing tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen, kommen vor allem auf Facebook & Co. große Probleme zu da dies hier täglich millionenfach getan wird – und das vollautomatisch. Hoffen wir dass die Richter zu Vernunft kommen und nicht aus dieser kleinen Mücke einen Elefanten machen…

[Tagesschau]




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comment 15 Kommentare zum Thema "YouTube, Facebook & Co.: Framing könnte Urheberrechtsverletzung sein"

  • Bezeichnet man das Einbetten von Inhalten nicht „Embedding“? 😉

    Ich mache mir aber sorgen, wenn es so weitergeht und ahnungslose Leute darüber entscheiden, wie das Internet zu funktionieren hat.

    Warum hat die Firma das Video nicht auf ihren eigenen Webserver hochgeladen? – Warum benutzen die ausgerechnet YouTube, was für Sharing gedacht ist?
    Es ergibt einfach keinen Sinn.

    • „Warum hat die Firma das Video nicht auf ihren eigenen Webserver hochgeladen?“
      Weil sie vermutlich keinen so hochwertigen Streaming Server zu Verfügung hat? Weil sie keinen so guten Webplayer hat? Weil sie die vielen anderen YouToube Funktionalitäten wollte? Weil sie sehr wohl die YouTube Besucher wollte?

      Dafür gibt es viele Gründe.

      Andere Frage: Regeln nicht die auswählbaren YouToube Lizenzen was mit dem Video gemacht werden darf? Das wäre ja wohl die einfachste und logische Lösung: Die Lizenz unter der das Video auf YouToube hochgeladen wurde, entscheidet was damit gemacht werden darf. Oder stehe ich jetzt irgendwie am Schlauch? Und natürlich hat jemand der das Video framen will erst die Lizenz zu beachten. Ich verstehe da irgendwie das Problem nicht.

  • Und schon haben wir die Begründung, warum in Deutschland nie ein Facebook oder Google entstehen könnte.

    Den Unternehmen werden einfach zu viele Steine in den Weg gelegt!

  • Allmählich machen sich die Großen der Medienbranche wirklich lächerlich. Wenn nach dem Zank mit der Gema jetzt auch noch das Framing illegal wird, dann gut nacht Marie. Und da sprach Deutschlands politische Elite kürzlich noch davon, die Abmahnindustrie an die ganz kurze Leine nehmen zu wollen…

  • Das steht doch auch in den YouTube Nutzungsregelungen:

    10. Rechte, die Sie einräumen
    10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

    jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.

    Somit willigt ja der Uploader ein, dass das Video auch von anderen Nutzern benutzt werden darf.
    Falls dieser das einbinden in Homepages nicht wünscht, kann er ja diese Funktion deaktivieren, wäre aber dann auch für den Uploader nicht verfügbar, dass Video in der eigenen Homepage einzubinden.

    Wenn er nicht möchte, dass man das Video irgendwo einbinden kann, bleibt ihm wohl nur übrig, dass Video wo anders zu hosten / bzw. auf eigenen Servern. Aber lieber spart man hier und gibt dann das Geld weiter an Anwälten, die das regeln, weil man a) die Nutzungsregelungen von YouTube nicht gelesen hat und b) weil man an falschen Stellen spart, wenn es um was „wichtiges“ geht.

    Der Uploader müsste ja wissen / bzw. damit rechnen, dass jemand anders, z.B. eine Konkurrenzfirma, dass Video dann einfach selber benutzt und auf der eigenen Homepage einbindet. Würde ich sagen, selber schuld – wieso sollten sich jetzt Richter und Anwälte darüber streiten?

  • Man kann das Einbinden doch ganz einfach auf Youtube unterbinden, da gibts ne Einstellungsmöglichkeit für. Dann verlinkt die Website eben das Video und gut ist.

    Mensch, mensch, es gibt schon sehr blöde Leute. Ich würde als Richter eine Idioten-Straf-Gebühr einführen, jeder der wegen solchen dummen Sachen klagt, bekommt erstmal ne saftige Strafe aufgebrummt und darf dann 2 Wochen in die Selbsthilfegruppe für abgehobene Geschäftsführer/Manager…

  • @ Mike ganz so einfach ist das nicht, das Urheberrecht in Deutschland steht vielleicht im Konflikt mit den Nutzungsbedingungen von YouTube, deshalb ist die Sache auch vor dem BGH gelandet.
    Dies geschieht nämlich eigentlich nur, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
    Und grundsätzlich wurde noch nicht entschieden wie Framing rechtlich zu bewerten ist, deshalb ist nun der BGH dran.

  • Das Problem in diesem Fall ist ein sehr einfaches. Es ist vollkommen egal, ob sich hier Urheberrechte u. dgl. mit Nutzungsbedingungen nicht „vertragen“.

    Tatsache ist viel mehr, dass eine Firma sich eines Portals bedient, das im Grundsatz dem Sharing-Gedanken huldigt, nur weil das Posting dort GRATIS ist, aber sich der Konsequenzen nicht bewusst ist, weil sie möglicherweise falsch beraten wurde.

    Das Portal sollte man NUR DANN nutzen, wenn man WILL, dass eigene Inhalte in jeder denkbaren Form weiter geleitet, eingebettet und u. U. sogar in anderen Seiten oder Filmen verarbeitet werden!!!

    Es ist unprofessionell, sich solcher Dienste zu bedienen, wenn man Inhalte dann eigentlich doch nicht „sharen“ will .. was heißt das?

    Erstmals sollte die Firma sich entscheiden, was sie will. Weltweit Unmengen an Zugriffen GRATIS generieren, oder seine Inhalte geschützt präsentieren, und mit weniger Zugriffen zufrieden zu sein.

    Selbst Kinder/Jugendliche wissen (und das ist durchaus NICHT abwertend), dass man Inhalte teilen und einbetten – und diese Funktion deaktivieren kann. Und fast jeder weiß auch, dass es Downloadprogramme (gratis UND bezahlte) gibt, JEDES Video im Netzt dennoch herunterladen zu können … etc.

    UND: DAS weiß eine Firma dann nicht?

    Aus der Einstellung heraus, zu sparen wo es geht, erklärt sich wohl das wahre Problem. Das könnten Firmen aber vermeiden, wenn sie einen Profi anstellen, beauftragen oder konsultieren, der sich mit den Dingen auskennt, und richtig berät und entscheidet.

    Einen eigenen Server einrichten oder mieten (da gibt es sehr gute und oftmals sehr günstige Anbieter), und etwas Geld in die Hand nehmen, würde die Situation bessern.

    • … und noch etwas, das man bedenken sollte:

      Selbst wenn man ein Video auf den eigenen Server stellt, kann man nicht verhindern, dass jemand auf einer andere WEB-Site einen Link zu diesem Video legt.

      Wer sich ein wenig auskennt, legt einen Frame so an, dass NUR das Video im Fenster erscheint, der Rest der „fremden“ WEB-Site aber nicht.

      ABER: DANN hat man wirklich eine rechtlich fundierte Grundlage, sich gegen den „Missbrauch“ zur Wehr zu setzen.

      Wer glaubt, das Internet sei für „GEHEIME“ oder GESCHÜTZTE Veröffentlichungen (in sich schon ein Widerspruch) geeignet, ist da sehr schlecht informiert.

    • Das Hot-Linking auf Dateien auf dem eigenen Server lässt sich durchaus unterbinden – und meiner Meinung nach wäre es auch was ganz anderes, wenn jemand „Trafficklau“ betreibt bzw. ohne Erlaubnis mein Video nutzt. Auf YT ist es aber halt so, dass man den Nutzungsbestimmungen zustimmt. Ich finde es immer lächerlich einen Dienst zu nutzen, der klare Regeln vorgibt, und sich dann im Nachhinein über diese Nutzungsbestimmungen aufzuregen und sogar dagegen zu klagen.

      Man nutzt einen Dienst KOSTENLOS und regt sich dann noch über diese Regeln auf. Bleibt für mich auf Ewig unverständlich. Wenn ich mit den Bedingungen nicht einverstanden bin, dann nutze ich den Dienst nicht, sondern einen anderen. Aber nein – dann kommt wieder die Argumentation: Die dürfen halt auch nicht alles in ihre AGB schreiben…

      Diese Geilheit von alles profitieren zu müssen, ohne selber nur irgendeinen Aufwand zu betreiben ist schon derbe eklig.

  • Mal ganz abgesehen davon, dass dies kostenlos Werbung für diese Firma ist, wo kein Cent für bezahlt wird. So eine Firma sollte auf ewig für alle Onlineplattformen gesperrt werden und für diese Werbung zur Kasse gebeten werden.

  • Ich halte den ganzen Rummel für total überzogen. Jeder der ein Video bei YouTube einstellt, hat die Möglichkeit des Framings zu unterbinden. Einfach einen haken dorthin setzen, wo es um das Einbinden des Videos geht und gut. So kann auch niemand meine Videos ungewollt verbreiten.

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