Google Deutschland: Abmahnung wegen Verletzung der Impressum-Pflicht
Google Deutschland hat eine Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband aufgrund der Verletzung der Impressumspflicht bekommen. Über die offiziell von Google angegebene eMail-Adresse ist kein Kontakt mit dem Unternehmen möglich und verstößt daher gegen das Telemediengesetz.
In seinem deutschen Impressum gibt Google als Kontakt-Adresse [email protected] an, unter dieser Adresse existiert aber nur ein Auto-Responder und die dorthin geschickten Mails werden von niemandem gelesen und direkt in „Ablage P“ befördert. Deswegen haben die Verbraucherschützer Google nun eine Abmahnung (wohl nicht per eMail) auf den Postweg zugestellt.
Jede eMail an diese Adresse wird nach wenigen Sekunden mit einer ausführlichen Antwort mit vielen weiteren, spezialisierten, Kontaktmöglichkeiten beantwortet (Die Mail habe ich unten im Posting eingefügt). Der VZBV kann diese Arbeitstechnik zwar nachvollziehen, hält diese aber dennoch nicht für rechtsmäßig. Nicht alle Probleme der Nutzer lassen sich mit Kontaktformularen lösen, argumentieren die Verbraucherschützer.
Google hat nun bis zum 6. Mai Zeit Änderungen an dieser Arbeitstechnik vorzunehmen wenn der Fall nicht vor Gericht landen soll. Bisher hat sich Google noch nicht offiziell zu der Abmahnung und der Forderung geäußert. Sehr wahrscheinlich wird es Google aber auch in diesem Fall auf einen Prozess ankommen lassen, da die zu erwartende unsortierte eMail-Flut kaum zu bewerkstelligen ist.
Googles Auto-Responder:
Liebe Google-Nutzerin, lieber Google-Nutzer,
vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse [email protected] eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.
Bei Fragen zu den Produkten oder Diensten der Google Inc. ist die Kontaktaufnahme über die dafür bereit gestellten E-Mail-Formulare in der Google Hilfe (http://support.google.com/?hl=de) möglich. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Anfrage themenbezogen und zielgerichtet direkt an die zuständigen Mitarbeiter gelangt. Sie können Ihre Frage auch in einem unserer Produktforen (http://productforums.google.com/forum/#!forum/de) stellen.
Anfragen zu Google Maps
Sollte der Eintrag für ein Unternehmen oder Ihr eigenes Unternehmen in Google Maps Unrichtigkeiten enthalten, dann klicken Sie in Maps bitte entweder auf “Ein Problem melden” am unteren Rand der Karte oder auf den Eintragstitel und dann auf “Mehr Infos” und dann wählen Sie “Unternehmensdetails bearbeiten”, beziehungsweise “Diese Seite verwalten” wenn Sie der Inhaber des gelisteten Unternehmens sind.
Sollte sich Ihre Anfrage auf falsche Kartendaten in Google Maps, wie z.B. ein falscher Straßenname beziehen, dann melden Sie dies bitte über den Link “Ein Problem melden” am unteren Rand der Karte.
Entfernen von Inhalten aus Google
Lesen Sie bitte diese Information (http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=1679672), wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte aus Google Diensten aufgrund geltender Gesetze zu entfernen sind, und übermitteln Sie Ihre Anfrage ggf. mit Hilfe dieses Kontaktformulars (http://support.google.com/bin/static.py?hl=de&ts=1114905&page=ts.cs&ctx=go). Beachten Sie bitte hierbei, dass Sie sich stets zunächst an denjenigen wenden müssen, der den betroffenen Inhalt der Webseite kontrolliert; weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Artikel (http://support.google.com/websearch/bin/answer.py?hl=de&answer=9109). Befolgen Sie die in diesem Artikel (http://support.google.com/websearch/bin/answer.py?hl=de&answer=2744324#removals) beschriebenen Schritte, wenn Sie eine Seite aus den Suchergebnissen von Google entfernen möchten. Sollte der Webseitenbetreiber den Inhalt bereits entfernt haben und der Inhalt weiterhin im Google-Cache verfügbar sein, können Sie auf dieser Seite (https://www.google.com/webmasters/tools/removals?pli=1) eine Aktualisierung des Caches beantragen.
Hier finden Sie weitere Hilfestellungen (und ggf. Kontaktformulare) zu einzelnen Google Produkten:
– Ihr Google Konto und Passwortwiederherstellung, sowie Fragen zur Kontosicherheit (http://support.google.com/accounts/?hl=de)
– Google Websuche-Hilfe (http://support.google.com/websearch/?hl=de)
– Google Maps und Street View-Hilfe (http://support.google.com/maps/?hl=de)
– Google Places-Hilfe (http://support.google.com/places/?hl=de)
– YouTube-Hilfe (http://support.google.com/youtube/?hl=de)
– Gmail-Hilfe (https://support.google.com/mail/?hl=de)
– Blogger-Hilfe (http://support.google.com/blogger/?hl=de)
– Google+ Hilfe (http://support.google.com/plus/?hl=de&hlrm=en&p=help_center)
– Google Chrome-Hilfe (http://support.google.com/chrome/?hl=de)
– Hilfe zu Ihrem Nexus (http://support.google.com/nexus/?hl=de)
– Google Play-Hilfe (http://support.google.com/googleplay/?hl=de)
– Google Wallet-Hilfe (http://support.google.com/wallet/?hl=de&topic=2446103&rd=3)
– Android-Hilfe (http://support.google.com/android/?hl=de)
– Weitere Google Produkte (http://support.google.com/?hl=de#show-more)
Falls Ihre Anfrage AdWords betrifft, stehen Ihnen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Bei Problemen und Fragen zu Ihrem AdWords-Konto und Ihren AdWords-Anzeigen können Sie sich direkt an den AdWords-Support (https://support.google.com/adwords/answer/8206?contact=1&rd=1#contact=1) wenden.
Sie können uns über dieses Formular (https://support.google.com/adwords/contact/feedback?hl=de&rd=2) auf einen Verstoß gegen Werberichtlinien aufmerksam machen.
Lesen Sie bitte diese Informationen (http://support.google.com/adwordspolicy/answer/6118?hl=de&rd=1) zu Markenbeschwerden und übermitteln Sie ggf. Ihre Markenbeschwerde über die dort zur Verfügung stehen Kontaktformulare.
Bei Fragen zum Datenschutz finden Sie im Google Datenschutz-Center (http://www.google.de/intl/de/policies/privacy/) ausführliche Erläuterungen. Sollten Sie darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Frage haben, verwenden Sie bitte dieses Kontaktformular (http://support.google.com/bin/static.py?hl=de&ts=1291807&page=ts.cs&rd=1).
Bei Fragen zum Jugendschutz finden Sie weitere Informationen im Google Jugendschutz-Center (http://www.google.com/goodtoknow/familysafety/). Sie können sich auch an den Jugendschutzbeauftragten von Google wenden. Google Inc. ist Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) (http://www.fsm.de/de). Bei Beschwerden über jugendschutzrelevante Inhalte in diesem Angebot, benutzen Sie bitte das unter FSM Beschwerdeformular abrufbare Beschwerdeformular der FSM.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google Team
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P.S. Aber auch per Post sind Teile von Google nicht ganz so einfach zu erreichen, wie die GEMA vor einigen Monaten bewiesen hat 😉
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Endlich mal eine sinnvolle Klage gegen Google. Ich halte die Impressum Pflicht für sinnvoll… bei Privaten lässt sich wieder streiten. Erreichbar sollte ein Unternehmen sein!
Sehe ich genauso. Ein Milliardenunternehmen kann mir nicht erzählen, es wäre nicht in der Lage, auf E-Mails zu reagieren.
Kann es sein, dass man, um die Forderung zu erfüllen, mehrere Dutzend Kundendienstmitarbeiter einstellen müsste?
– Wahrscheinlich.
Kann man das Google zumuten?
– Auf jeden Fall!
Wie sieht es denn bei anderen „Großkonzernen“ aus? Ich finde die Methode die Google hier nutzt durchaus nachvollziehbar. An die Adresse im Impressum gehen sicher zig tausende Anfragen zu allmöglichen Diensten und Themen ein. Da ist es kaum möglich diese richtig zuzuordnen. Stattdessen gibt Google hier klare Hilfehinweise bzw. weitere Kontaktdaten, damit der User eben schneller an die richtige Stelle gelangt.
Support-Anfragen gehören ohnehin nicht an die Mail im Impressum. Ist zumindest meine Auffassung.
Frage bleibt aber auch ohnehin inwiefern die deutsche Impressumpflicht bei Google überhaupt greift…
Es gibt aber doch auch andere Möglichkeiten. Bei Amazon muss man sich etwa erst einmal ordentlich durch die FAQs wühlen, bis man zum Kontaktformular kommt. Wobei… ist das eigentlich rechtens? Müsste nicht eine klare Kontaktadresse auf der Impressum Seite angegeben sein? Das stimmt schon… das ist wirklich etwas sinnlos, wenn dem so sein muss. Aber kontaktieren muss man ein Unternehmen einfach können!
Ich bin gegen diese Impressumsplicht.
Unter anderem ein Grund, warum aus Deutschland nie ein großes Internetunternehmen entstehen wird, was sich mit Google&Co messen wird können.
Auch der Artikel mit der GEMA-Klage ist nicht erreichbar….
Ein Schelm, der Böses dabei denkt. 😉
Das es immer so Kompliziert sein mus
Google hat eine Abmahnung bekommen, Ob es zu Klage kommt, ist Fraglich, .
Es gibt aber keine Pflicht, im Impressum überhauprt eine Mail-Adresse anzugeben, wenn andere möglichkeiten für einen elektronischen Kommunikationsverkehr bereitgestellt werden. Dies ist so vom Europäischen Gerichtshof und vom BGH ausdrücklich entschieden.