Google reicht Patent zur rückseitigen Bedienung eines Smartphones ein
Google hat ein neue Technik zum Patent angemeldet, mit der sich auch die Rückseite eines Smartphones zur Steuerung nutzen lässt: Das blättern durch Galerien oder ähnliche einfache Wisch-Funktionen sollen mit nur einem Finger über die Rückseite des Smartphones ausgeführt werden können.
In dem Patentantrag vom 3. Quartal 2012 wird beschrieben, wie durch bestimmte Wisch-Gestern auf der Rückseite, Aktionen durchgeführt werden können. Damit es dabei nicht zu versehentlichen Eingaben, durch einfaches Halten des Smartphones, kommt, haben die Googler den „Point of Contact“ im oberen Bereich der Rückseite konzeptioniert.
Jede auf der Rückseite durchgeführte Aktion muss an diesem „Point of Contact“ starten, um vom Gerät registriert zu werden. Wird der Finger von dort etwa waagerecht bewegt, könnte durch die aktuelle Ansicht geblättert werden. Bei einer senkrechten Bewegung würde sich das Zoomen des aktuellen Inhalts anbieten. Weitere Gesten sind durchaus denkbar.
Bevor eine Aktion auf der Rückseite ausgeführt wird, soll der Nutzer durch leichte Vibration oder einen Soundeffekt darauf hingewiesen werden, dass er die rückseite Bedienung nutzt. Bei langsamer Bewegung des Fingers soll außerdem eine Vorschau der durchgeführten Aktion, etwa durch einen Blätter-Effekt, auf dem Bildschirm angezeigt werden.
Auch Apple hat bereits im Jahr 2006 ein solches Patent angemeldet, allerdings nur bezogen auf Tablets und mit 2 größeren Touch-Oberflächen. In der aktuellen PS Vita kommt eine ähnliche Technik ebenfalls schon zum Einsatz und wird zur Spiel-Steuerung verwendet. Bleibt abzuwarten ob die nächsten Nexus-Geräte oder das kolportierte Motorola X-Phone eine solche Funktion schon integriert haben.
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Und ich reiche ein Patent zum rückwärtsgehen ein, ohne über die eigenen Füße oder Gegenstände zu stolpern und gegen ein Objekt zu stoßen.