Der Vertrag zwischen GEMA und YouTube zur Nutzung von Musikwerken auf YouTube regelte lief Ende März 2009 aus. Seit dem sperrt Google Musikvideos für Nutzer aus Deutschland. Sowohl von Google als auch von der GEMA wurde Mitte letzten Jahres bekannt, dass man gerne eine Einigung erzielen wolle. In der heutigen Pressemitteilung schreibt die GEMA: „Bis Januar 2013 konnte trotz beiderseitiger Bemühungen keine Einigung über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit des Services für die dort eingestellten Inhalte, noch über die Höhe der Vergütung erreicht werden. Daher ergreift die GEMA nun erste Maßnahmen, um eine angemessene Vergütung der Urheber sicherzustellen.“
Eine der Maßnahmen ist die Prüfung der Angemessenheit und Forderung von Schadensersatz. Die Antrage dazu wurden bei der Schiedsstelle eingereicht. „Hier gilt es, die Angemessenheit der von der GEMA geforderten Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent überprüfen zu lassen. Mit dem Gang zur Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt als neutrale Instanz folgt die GEMA dem für diese Fälle vorgesehenen gesetzlichen Verfahren.“
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender de GEMA, zu den Anträgen: „Unsere Position ist klar: Für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Repertoires müssen die Urheber angemessen entlohnt werden. Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung verweigert. Das heißt, dass YouTube die von der GEMA wahrgenommenen Rechte unserer Mitglieder seitdem ohne jegliche Vergütung der Urheber nutzt. Aus unserer Sicht stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft genutzt und vermarktet werden.“
Weiterhin mahnt die GEMA YouTube wegen des Inhalts der Sperrtafeln ab: „Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere. Tatsächlich war die GEMA jedoch immer dazu bereit eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nach den gesetzlichen Regelungen auch jederzeit einseitig hätte erwerben können. YouTube war aber in der Vergangenheit aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, diesen Weg einzuschlagen. Bislang haben wir in diesem Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten“, erklärt Dr. Harald Heker das Vorgehen der GEMA. Sollte YouTube dieser Aufforderung nicht nachkommen, so wird die GEMA dem gesetzlich vorgesehenen Weg folgen und eine Unterlassungsklage bei dem zuständigen Gericht einreichen.
Die YouTube-Sprecherin für Deutschland, Mounira Latrache, sagte zu den Schritten der GEMA: „Wir sind von dem wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die GEMA überrascht und enttäuscht. YouTube ist der festen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auf YouTube profitieren sollen. Wir haben Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen, weil wir Musikschaffenden dadurch zu einer wichtigen Einnahmequelle verhelfen und wir Künstlern eine Plattform bieten, um entdeckt und bekannt zu werden. In Deutschland sind Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der GEMA verwehrt. Wir setzen weiterhin alles daran, mit der GEMA eine dem Geschäftsmodell von YouTube entsprechende Lösung zu finden, damit wir in Deutschland wieder eine Einnahmequelle für Musiker und eine pulsierende Plattform für Musik-Liebhaber bieten können.“