Niederlage für Google vor dem Supreme Court in Australien: Milorad Trkulja hatte Google im australischen Bundesstaat Victoria wegen Verleumdung durch die Darstellung in der Suchmaschine verklagt und nun vor der Jury gewonnen. Konkret geht es um die Autovervollständigung seines Namens und Ergebnisse in der Bildersuche.
Trkulja wurde im Jahr 2004 in einem australischen Restaurant angeschossen, der Fall jedoch bis heute nicht geklärt. Während die Polizei keinen Zusammenhang mit einem Verbrechen sieht, haben einige Onlinemedien anders über den Fall berichtet und Trkulja selbst als Verbrecher dargestellt und ihn mit zwielichtigen Geschäften in Verbindung gebracht.
Da Googles Algorithmen bekanntlich noch keinen 7. Sinn haben und solche Unwahrheiten erkennen können, passierte was passieren muss: In der Websuche und der Bildersuche tauchten bei Eingabe seines Namens entsprechende Berichte und Fotos auf. Durch die Verbreitung dieser Gerüchte stieg auch die Popularität dieser Anfragen und so schlägt auch die Autovervollständigung bei Eingabe seines Namens Begriffe wie „Melbourne Underworld“ vor.
Dagegen hatte Trkulja bereits 2009 bei Google Beschwerde eingereicht, doch wurde abgewiesen. Google begründete es damals damit, dass die Ergebnisse und Vorschläge automatisiert erstellt werden und dort nicht händisch eingegriffen wird. Also zog Trkulja vor Gericht – und gewann nun nach über 3 Jahren.
Google muss nun zumindest die verunglimpfenden Vorschläge entfernen und eventuell auch die Bildersuche zensieren, außerdem wird das Unternehmen zu einer derzeit noch nicht festgelegten Geldstrafe verdonnert. Google hat noch die Möglichkeit Berufung einzulegen, was die Anwälte sicherlich nutzen werden. Derzeit werden die Vorschläge noch angezeigt.
In Deutschland läuft derzeit das gleiche Verfahren gegen die Vorschlagsfunktion: Ex-First Lady Bettina Wullf klagt vor einem deutschen Gericht auf Zensur dieser Vorschläge und dem sofortigen Stopp der Verbreitung dieser Gerüchte.
[heise]