Nicht nur in den USA droht Google großer Ärger, sondern auch in der EU steht ungemach bevor: Die französische Datenschutzbehörde CNIL wird morgen ihren Bericht über Googles neue Datenschutzbestimmungen vorlegen – und dieser wird sehr wahrscheinlich nicht positiv ausfallen.
Anfang März diesen Jahres hat Google seine neuen Datenschutzbestimmungen eingeführt und sich damit mehr Möglichkeiten zur Verwendung der gesammelten Daten der einzelnen Dienste untereinander gegeben. Für Datenschützer mag dies ein Alptraum sein, für den User hat dieses Vorgehen allerdings nur Vorteile und hilft bei der Personalisierung der einzigen Google-Dienste.
Da Google seinen Nutzern die Umstellung zwar fristgerecht über einen Zeitraum von 4 Wochenangekündigt, aber keine Möglichkeit zum Widerspruch gegeben hat, droht nun Ärger in der EU, allen voran mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL die als besonders streng gilt. Sollte diese Behörde Google vor Gericht ziehen dürften andere europäische Länder schnell nachziehen.
Im schlimmsten Falle wird Google die Nutzung dieser Datenschutzbestimmungen untersagt und muss alle bisher getätigten Änderungen rückgängig machen bzw. die untereinander verknüpften Datensätze wieder lösen – was wohl ein sehr großes bis unmögliches Unterfangen sein dürfte. Bereits im März haben US-Amerikaner eine Sammelklage gegen die Datenschutzbestimmungen eingereicht.
UPDATE:
» EU-Datenschutzbehörden: Googles Datenschutzbestimmungen verstoßen gegen EU-Recht