Ex-First Lady Bettina Wulff verklagt Google wegen Suggest-Vorschlägen
Gegen Googles Autovervollständigung Suggest gab es schon die ein oder andere irrwitzige Klage – meist mit schlechtem Ausgang für Google. Jetzt hat die Thematik zum ersten mal auch Deutschland erreicht – in Form einer Klage von Ex-First Lady Bettina Wulff.
Kurz vor der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2010 hatte eine Bloggerin (pikanterweise FDP-Mitglied) die Behauptung in die Welt gesetzt, dass die potenzielle nächste First Lady ihr Geld früher in einem Escort-Service verdient haben soll. Das Gerücht schaukelte sich hoch bis in die Medien, den Bundestag und steigerte sich bis zur Vermutung dass sie als Prostituierte gearbeitet haben soll.
In den letzten Monaten hat Frau Wulff einige Verlagshäuser und auch Günther Jauch auf 5stellige Summen Schmerzensgeld verklagt und jeden einzelnen Fall gewonnen. Da Sie die Ursache der Weiterverbreitung auch in der Informationsmaschine Google sieht, wird jetzt das Unternehmen kurzerhand vor Gericht gezerrt und soll dazu gezwungen werden die entsprechenden Begriffe zu zensieren.
Ob etwas an der Geschichte dran ist oder nicht sei einmal dahin gestellt, Fakt ist dass hier die nächste Person unter Beweis stellt dass sie nicht verstanden hat wie Suggest funktioniert. Das System beruht einzig und allein auf den häufigsten Eingaben der User, selbst eine Zensur würde also nicht verhindern dass die User dennoch Interesse daran haben.
Und den berüchtigten Streisand-Effekt hat Frau Wulff dadurch ebenfalls wieder losgetreten.
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Streisand effekt hin oder her, er ist kein juristisches Argument. Die interessante Frage die es nun zu klären gilt ist, ob Google zukünftig, dass System der Suggest Vorschläge ändern muss und welche Beweise durch Frau Wulff zu erbringen sind.
Hier findet man noch etwas dazu
Man kann ihr vielleicht vorwerfen, den Streisand-Effekt zu unterschätzen (wobei es ihr wohl um Schmerzensgeld und eben nicht darum geht, das Gerücht ganz aus dem Netz zu tilgen).
Es ist aber Quatsch zu behaupten, sie hätte „nicht verstanden […] wie Suggest funktioniert“, denn das hat mit der Klage gar nichts zu tun. Es geht ihr darum, die Weiterverbreitung des Gerüchts einzuschränken, und wenn sie erfolgreich gegen Suggest vorgeht, wird ihr genau das auch gelingen. Dass das fragliche Gerücht in den Vorschlägen aus anderen Suchanfragen hervorgeht (also schon einer Anzahl Personen bekannt ist), spielt dafür keine Rolle.
Moment, die Klage gegen Günther Jauch ist doch gerade erst mit der gegen Google am Freitag eingereicht worden – diesen Fall hat sie also noch nicht gewonnen. Und die meisten Klagen haben auch nur zu einer Unterlassungserklärung und nicht zu Schmerzensgeld geführt.
Eine
…… das könnte teuer werden! 😉
Ich würde lieber von einem Schaf regiert werden, als von Christian Wulff. 😛
Das Schaf würde sich wenigstens dafür einsetzen, dass alle immer genug Gras haben. 😀
Wehe Suggest wird wegen der abgeschaltet…
Siehe dazu auch hier: http://gwb.me/RzKjYt